Definition
Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ohne grob unachtsam oder vorsätzlich zu handeln (§ 276 Abs. 2 BGB). Sie beschreibt alltägliche, geringfügige Unachtsamkeiten, die auch einem sorgfältigen Fachmann passieren können.
Erklärung / Hintergrund
Die Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung entwickelt. Während grobe Fahrlässigkeit ein besonders schweres Fehlverhalten darstellt, das jedem sofort hätte auffallen müssen, umfasst leichte Fahrlässigkeit kleine Nachlässigkeiten, die im Berufsalltag kaum zu vermeiden sind.
Für Architekten und Ingenieure heißt das: Schon ein übersehener Hinweis, eine kleine Rechenungenauigkeit oder eine vergessene Dokumentation kann als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden – mit der Folge, dass Schadensersatzansprüche möglich sind.
Im Versicherungsrecht gilt:
- Leichte Fahrlässigkeit ist typischerweise abgesichert.
- Grobe Fahrlässigkeit ist ggf. in der Berufshaftpflicht ausgeschlossen.
- Vorsatz ist in der Berufshaftpflicht in der Regel ausgeschlossen.
Abgrenzung:
- Leichte Fahrlässigkeit = kleine Unachtsamkeit, die nachvollziehbar passieren kann.
- Grobe Fahrlässigkeit = schwerer Sorgfaltsverstoß, der schlicht „nicht passieren darf“.
- Vorsatz = bewusstes Handeln mit dem Ziel oder in Kaufnahme des Schadens.
Synonyme: einfache Fahrlässigkeit, geringfügige Fahrlässigkeit.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit besonders praxisrelevant, da sie den häufigsten Haftungsfall darstellt. Ohne Berufshaftpflichtversicherung könnten selbst kleine Fehler schnell existenzgefährdend sein.
Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Regulierung berechtigter Forderungen. Damit ist sie ein unverzichtbares Sicherheitsnetz im Projektalltag.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieur übersieht beim Übertragen von Zahlen in eine Berechnung eine Nachkommastelle. Der Fehler wirkt sich erst später auf die Bauausführung aus und führt zu kleineren, aber kostenintensiven Schäden. Es liegt keine grobe Sorglosigkeit vor, sondern eine alltägliche Unachtsamkeit – also leichte Fahrlässigkeit. Der Bauherr verlangt Ersatz, die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt.
FAQ
Ist leichte Fahrlässigkeit in der Berufshaftpflicht versichert?
Ja. Anders als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist leichte Fahrlässigkeit grundsätzlich mitversichert.
Kann man die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschließen?
In AGB gegenüber Verbrauchern ist das unwirksam. Individuelle Vereinbarungen sind selten durchsetzbar.
Welche Rolle spielt leichte Fahrlässigkeit im Arbeitsrecht?
Bei Angestellten greift oft das Haftungsprivileg: Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften Arbeitnehmer in der Regel nicht persönlich.
Wie grenzt sich leichte von grober Fahrlässigkeit ab?
Leichte Fahrlässigkeit bedeutet kleine Nachlässigkeiten, grobe Fahrlässigkeit hingegen massive Pflichtverletzungen, die jedem hätten auffallen müssen.
Verwandte Begriffe
👉 Leichte Fahrlässigkeit ist im Bauwesen kaum zu vermeiden. Sie führt jedoch schnell zu Haftungsansprüchen. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Architekten und Ingenieure davor, für alltägliche Fehler persönlich einzustehen. Wenn Du wissen möchtest, wie Du im Schadenfall optimal abgesichert bist, beraten wir Dich gerne