Leistungsverzögerung

Definition

Eine Leistungsverzögerung ist ein Fall der Leistungsstörung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Sie wird zur Pflichtverletzung, wenn dem Gläubiger ein wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Leistung zusteht.


Erklärung / Hintergrund

Leistungsverzögerungen entstehen, wenn vertraglich zugesagte Leistungen nicht fristgerecht erbracht werden – sei es eine Planungsleistung, ein Gutachten oder die Bauausführung. Rechtlich spricht man von Verzug, der Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Mehrkosten auslösen kann.

In der Praxis treten Leistungsverzögerungen besonders häufig in Bau-, IT- und Beratungsprojekten auf. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil von Projekten zeitlich ins Stocken gerät, was für Auftraggeber schnell hohe Zusatzkosten bedeuten kann.

Abgrenzung:

  • Leistungsverzögerung → nicht rechtzeitige Erbringung einer geschuldeten Leistung.
  • Leistungsmangel → qualitativ fehlerhafte Leistung.
  • Unmöglichkeit → Leistung kann überhaupt nicht mehr erbracht werden.

Synonyme: Verzug, Verzögerungsschaden, verspätete Leistung.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Leistungsverzögerung ein sensibles Haftungsthema. Schon eine verspätete Planabgabe oder ein nicht rechtzeitig erstelltes Gutachten kann Bauabläufe blockieren und Zusatzkosten verursachen.

Versicherungstechnisch gilt: Verzögerungsschäden sind in der Berufshaftpflicht häufig ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten aber eingeschränkten Schutz, etwa wenn die Verzögerung durch einen Sachschaden wie Brand oder Wasserschaden ausgelöst wurde. Nur wenige Tarife decken reine Verzögerungsschäden umfassend ab.


Praxisbeispiel

Ein Architekt verpflichtet sich, die Genehmigungsplanung bis zu einem fixen Termin vorzulegen. Durch interne Verzögerungen reicht er die Unterlagen erst Wochen später ein. Die Baugenehmigung verschiebt sich, wodurch dem Bauherrn zusätzliche Mietkosten entstehen. Dies ist ein klassischer Fall der Leistungsverzögerung – mit der Folge von Schadensersatzansprüchen, die je nach Versicherungsbedingungen nicht immer gedeckt sind.


FAQ

Wann liegt eine Leistungsverzögerung vor?

Immer dann, wenn eine fällige und durchsetzbare Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird.

Sind Verzögerungsschäden in der Berufshaftpflicht versichert?

In vielen Verträgen sind sie ausgeschlossen. Teilweise gibt es Ausnahmen, z. B. bei Verzögerungen infolge eines Sachschadens im Büro.

Was unterscheidet Leistungsverzögerung von Schlechtleistung?

Bei der Verzögerung wird die Leistung verspätet erbracht, bei der Schlechtleistung rechtzeitig, aber mangelhaft.

Welche Folgen hat eine Leistungsverzögerung für Architekten?

Sie kann zu Schadensersatzforderungen führen – etwa für Bauzeitverlängerungen, Mietausfälle oder Finanzierungskosten.


Verwandte Begriffe


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