Mängelanspruch

Definition

Ein Mängelanspruch ist das Recht des Auftraggebers, bei Vorliegen eines Mangels am Werk nach § 634 BGB bestimmte Ansprüche wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend zu machen.


Erklärung / Hintergrund

Mängelansprüche sind ein zentraler Bestandteil des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Liegt ein Mangel vor – also eine Abweichung von der vereinbarten oder geschuldeten Beschaffenheit –, stehen dem Bauherrn verschiedene Rechte zu:

  • Nacherfüllung: Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
  • Selbstvornahme: Beseitigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers.
  • Rücktritt oder Minderung: Auflösung des Vertrags oder Anpassung des Honorars.
  • Schadensersatz: Ersatz von Mangelfolgeschäden oder Mehrkosten.

Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Planungs- und Überwachungsfehler lösen regelmäßig Mängelansprüche aus. Dabei wird unterschieden zwischen echten Schadensersatzansprüchen (z. B. wegen Folgeschäden) und Erfüllungssurrogaten (z. B. Nachbesserungskosten), die nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Abgrenzung:

  • Mängelanspruch → Rechte des Bauherrn bei Mängeln (Nacherfüllung, Schadensersatz etc.).
  • Erfüllungsanspruch → Anspruch auf die ursprünglich geschuldete Leistung.
  • Schadensersatzanspruch → Anspruch auf Ausgleich eines Vermögensnachteils.

Synonyme: Gewährleistungsanspruch, Bauwerksmangelanspruch.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure stellen Mängelansprüche ein erhebliches Haftungsrisiko dar. Bauherren können sie unmittelbar nach Abnahme für Planungs- oder Überwachungsfehler in Anspruch nehmen.

Versicherungstechnisch gilt: Mangelfolgeschäden sind in der Berufshaftpflicht meist abgesichert, während reine Nachbesserungskosten als Erfüllungsanspruch regelmäßig ausgeschlossen sind. Daher ist eine präzise Vertragsgestaltung und Dokumentation wichtig, um Streitigkeiten über Mängelrechte zu vermeiden.


Praxisbeispiel

Ein Architekt plant die Abdichtung eines Kellers fehlerhaft. Infolge dringt Wasser ein, wodurch die Bausubstanz und eingelagerte Möbel beschädigt werden. Der Bauherr macht Nacherfüllung (Sanierung) und Schadensersatz geltend. Während die Kosten der Sanierung selbst nicht versichert sind, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Folgeschäden an Mobiliar und Bausubstanz.


FAQ

Was ist ein Mängelanspruch?

Das Recht des Bauherrn, bei mangelhafter Werkleistung Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen.

Wie lange können Mängelansprüche geltend gemacht werden?

Für Bauwerke beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).

Sind Mängelansprüche durch die Berufshaftpflicht gedeckt?

Nur teilweise: Folgeschäden sind in der Regel gedeckt, reine Mängelbeseitigungskosten dagegen nicht.

Wie kann man Mängelansprüche vertraglich begrenzen?

Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen in AGB ist meist unwirksam. Nur individuell ausgehandelte Vereinbarungen können unter Umständen Bestand haben.


Verwandte Begriffe


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