Die Maximierung der Deckungssumme beschreibt die vertraglich vereinbarte Höchstleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres. Sie legt fest, wie oft die vereinbarte Deckungssumme pro Jahr im Schadenfall zur Verfügung steht (z. B. zwei- oder dreifache Jahresmaximierung).
In der Haftpflichtversicherung steht die vereinbarte Deckungssumme je Schadenfall zur Verfügung. Da jedoch in einem Versicherungsjahr mehrere Schäden eintreten können, begrenzen die Versicherer ihre Gesamtleistung. Dies geschieht über die sogenannte Maximierung.
Beispiel:
In der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure ist meist eine 2- bis 3-fache Maximierung Standard. In Spezialtarifen sind auch höhere Maximierungen möglich (z. B. 4-fach), um den Anforderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) oder der Architektenkammern gerecht zu werden.
Abgrenzung:
Synonyme: Jahresmaximierung, Versicherungssummenmaximierung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Maximierung besonders wichtig, wenn mehrere Schäden im selben Jahr auftreten. Ohne ausreichende Maximierung kann die Deckungssumme nach einem großen Schaden vollständig ausgeschöpft sein, sodass weitere Schäden unversichert bleiben.
Gerade bei Serienschäden oder mehreren parallel laufenden Projekten kann das Risiko existenzbedrohend sein. Deshalb sollte die Berufshaftpflichtversicherung immer eine möglichst hohe Maximierung vorsehen, angepasst an Projektgröße und -anzahl.
Ein Architekturbüro hat eine Deckungssumme von 3 Mio. € mit 2-facher Maximierung abgeschlossen. Im selben Jahr treten zwei größere Schadenfälle auf:
Dank der 2-fachen Maximierung bleibt das Büro auch beim zweiten Schadenfall abgesichert. Ohne Maximierung wäre die Versicherungssumme nach dem ersten Schadenfall bereits erschöpft gewesen.
Die Deckungssumme steht pro Schadenfall zur Verfügung, aber im Versicherungsjahr höchstens doppelt.
Sie verhindert, dass nach einem Großschaden im laufenden Jahr kein Versicherungsschutz mehr für weitere Fälle besteht.
Das hängt von Projektgröße und Risiko ab. Bei Großprojekten oder Serienbauvorhaben empfiehlt sich eine möglichst hohe Maximierung.
Ja. Während in der Berufshaftpflicht häufig mehrfache Maximierungen vorgesehen sind, gibt es in Spezialsparten (z. B. Umwelt-Haftpflicht) oft nur eine einfache Maximierung.
👉 Eine ausreichende Maximierung der Deckungssumme schützt Architekten und Ingenieure davor, nach mehreren Schäden im Jahr ohne Versicherungsschutz dazustehen. Wenn Du wissen möchtest, welche Maximierung für Dein Büro sinnvoll ist, beraten wir Dich gerne.