Definition
Miet- und Pachtschäden sind Schäden an fremden Sachen, die vom Versicherungsnehmer oder seinen Beauftragten gemietet oder gepachtet wurden, einschließlich daraus resultierender Vermögensschäden.
Erklärung / Hintergrund
Architekten und Ingenieure nutzen im Berufsalltag häufig gemietete oder gepachtete Räume, Arbeitsgeräte oder Baucontainer. Entstehen an diesen Sachen Schäden, spricht man von Miet- bzw. Pachtschäden.
Die Berufshaftpflichtversicherung regelt hierzu den Deckungsumfang:
- Räume und Gebäude: Schäden an beruflich genutzten Büros, Baustellencontainern oder Hotelzimmern auf Geschäftsreisen.
- Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte: Schäden an gemieteten oder geliehenen Maschinen, die im Rahmen der Tätigkeit genutzt werden.
- Sonstige bewegliche Sachen: z. B. gemietete Messestände oder Veranstaltungseinrichtungen, allerdings oft nur mit Sublimits abgesichert.
Vom Schutz ausgeschlossen bleiben regelmäßig:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- Glasschäden (sofern nicht separat eingeschlossen),
- Schäden an Geld, Wertsachen oder Kostbarkeiten.
Abgrenzung:
- Miet- / Pachtschäden → Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen.
- Obhutschäden → Schäden an Sachen, die zur Verwahrung übergeben wurden.
- Eigenschäden → Schäden am eigenen Eigentum, nicht versichert.
Synonyme: Mietsachschäden, Pachtsachschäden.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist dieser Baustein besonders relevant, da sie regelmäßig fremde Räume oder Geräte nutzen. Ohne Deckung könnten schon kleine Schäden – etwa an einem gemieteten Hotelzimmer oder einer Baumaschine – hohe Eigenkosten verursachen.
Wichtig: In vielen Verträgen gelten Sublimits, also reduzierte Versicherungssummen, die im Schadenfall schnell ausgeschöpft sein können. Daher lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Praxisbeispiel
Ein Architekt mietet für eine Messepräsentation einen Stand. Beim Abbau wird eine Trennwand beschädigt, die dem Messeveranstalter gehört. Der Schaden wird dem Architekten in Rechnung gestellt. Seine Berufshaftpflicht übernimmt die Regulierung als Mietschaden.
FAQ
Was zählt zu Miet- / Pachtschäden?
Alle Schäden an fremden, gemieteten oder gepachteten Sachen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt werden.
Sind auch Hotelzimmer auf Geschäftsreisen eingeschlossen?
Ja, in vielen Konzepten sind auch Schäden an Hotelzimmern oder gemieteten Räumen im Rahmen von Dienstreisen versichert.
Gelten für Mietschäden besondere Summenbegrenzungen?
Ja. Häufig sind Miet- / Pachtschäden durch Sublimits (z. B. 300.000 € pro Fall) begrenzt.
Sind Abnutzungen und normale Gebrauchsspuren mitversichert?
Nein. Versichert sind nur plötzliche Schäden, nicht jedoch Verschleiß oder Abnutzung.
Verwandte Begriffe
👉 Miet- / Pachtschäden kommen im Alltag schnell vor – sei es im Hotel, im Büro oder auf der Baustelle. Damit solche Schäden nicht zur Kostenfalle werden, solltest Du prüfen, ob Dein Vertrag ausreichend abgesichert ist. Wenn Du wissen möchtest, welche Deckung für Dein Büro sinnvoll ist, beraten wir Dich gerne.