Definition
Die Mindestversicherungssumme bzw. Mindestversicherungssumme ist die gesetzlich vorgeschriebene oder berufsrechtlich festgelegte untere Grenze der Deckungssumme, die ein Versicherungsvertrag mindestens enthalten muss. Für Architekten und Ingenieure wird sie durch Landesarchitektengesetze, Kammersatzungen oder § 114 VVG bestimmt.
Erklärung / Hintergrund
Die Höhe der Mindestversicherungssumme stellt sicher, dass Bauherren im Schadenfall auf einen solventen Versicherer zurückgreifen können. Damit wird verhindert, dass Architekten oder Ingenieure mit unzureichendem Versicherungsschutz tätig sind.
Nach § 114 Abs. 1 VVG beträgt die Mindestversicherungssumme in der Pflichtversicherung – sofern keine andere Regelung gilt – 250.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € je Versicherungsjahr.
Allerdings legen die Landesarchitektengesetze häufig höhere Summen fest. Beispiel: In einigen Bundesländern gelten Mindestversicherungssummen von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 200.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
Abgrenzung:
- Mindestversicherungssumme → gesetzlich/berufsrechtlich vorgeschriebene Untergrenze.
- Versicherungssumme → individuell vereinbarte Deckungshöhe im Vertrag.
- Maximierung der Deckungssumme → wie oft die Summe im Jahr zur Verfügung steht.
Synonyme: gesetzliche Mindestdeckung, Pflichtversicherungssumme.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Mindestversicherungssumme berufsrechtlich zwingend: Ohne den Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz ist eine Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurkammer nicht möglich.
Zudem können Bauherren vertraglich höhere Deckungssummen verlangen. Daher sollten Büros ihre Versicherungssummen nicht nur an den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern an der Projektgröße und dem individuellen Risiko orientieren.
Praxisbeispiel
Ein Architekt beantragt die Eintragung in die Architektenkammer. Das Landesrecht verlangt hierfür eine Berufshaftpflicht mit einer Mindestversicherungssumme von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 200.000 € für sonstige Schäden. Erst nach Vorlage des Versicherungsnachweises wird die Kammerzulassung erteilt.
FAQ
Wo ist die Mindestversicherungssumme geregelt?
Sie ergibt sich aus § 114 VVG sowie den jeweiligen Landesarchitektengesetzen und Kammersatzungen.
Welche Höhe gilt in der Praxis?
Mindestens 250.000 € je Fall nach VVG, oft deutlich höher nach Landesrecht (z. B. 1,5 Mio. € für Personenschäden).
Was passiert, wenn die Mindestversicherungssumme nicht erfüllt wird?
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz drohen Zulassungsverlust oder der Ausschluss aus der Kammer.
Können Bauherren höhere Summen verlangen?
Ja. In großen Projekten fordern Bauherren oft deutlich höhere Deckungssummen, als das Gesetz vorschreibt.
Verwandte Begriffe
- Versicherungssumme
- Maximierung der Deckungssumme
- Berufshaftpflichtversicherung
- Kumulrisiko
- Obliegenheiten
👉 Die Mindestversicherungssumme ist für Architekten und Ingenieure Pflicht – doch in der Praxis reicht sie oft nicht aus. Welche Deckung für Dein Büro sinnvoll ist, hängt von Deinen Projekten ab. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Versicherungssumme ausreichend bemessen ist, beraten wir Dich gerne.