Definition
Nachbesserungskosten sind die Aufwendungen, die erforderlich sind, um eine mangelhafte Leistung – z. B. eine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung – zu korrigieren. Sie zählen zu den gesetzlichen Mängelrechten nach § 634 BGB.
Erklärung / Hintergrund
Entsteht durch die mangelhafte Leistung eines Architekten oder Ingenieurs ein Fehler, kann der Bauherr Nachbesserung verlangen. Dazu gehören die Kosten für:
- erneute Planung oder Überarbeitung von Unterlagen,
- Korrektur fehlerhafter Berechnungen,
- Ersatzvornahmen durch Dritte nach Ablauf einer Frist.
Rechtlich handelt es sich bei Nachbesserungskosten nicht um „echte“ Schadensersatzansprüche, sondern um Erfüllungssurrogate. Das bedeutet: Sie gelten als modifizierte Erfüllungsansprüche und fallen nicht in den Schutzbereich der Berufshaftpflichtversicherung.
Abgrenzung:
- Nachbesserungskosten → Kosten zur Korrektur der mangelhaften Leistung (nicht versichert).
- Mangelfolgeschäden → Schäden, die durch den Mangel an anderen Rechtsgütern entstehen (versichert).
- Minderung → Herabsetzung des Honorars bei Behalten der mangelhaften Leistung.
Synonyme: Nachbesserungsaufwand, Korrekturkosten.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure stellen Nachbesserungskosten ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Da sie nicht über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, fallen sie in den Bereich des unternehmerischen Eigenrisikos.
Dies bedeutet: Fehlerhafte Planungen oder Überwachungsleistungen können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, selbst wenn die eigentlichen Folgeschäden durch die Versicherung reguliert werden. Daher ist eine sorgfältige Qualitätssicherung und Dokumentation besonders wichtig.
Praxisbeispiel
Ein Architekt erstellt eine fehlerhafte Baugenehmigungsplanung, die gegen Abstandsflächen verstößt. Nach Ablauf der gesetzten Frist beauftragt der Bauherr einen anderen Planer mit der Korrektur. Die Kosten für diese Nachbesserung muss der Architekt selbst tragen, da sie nicht über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
FAQ
Was sind Nachbesserungskosten?
Kosten, die entstehen, um eine mangelhafte Planung oder Bauleistung zu korrigieren.
Sind Nachbesserungskosten in der Berufshaftpflicht versichert?
Nein. Sie gelten als Erfüllungsansprüche und sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zu Mangelfolgeschäden?
Nachbesserungskosten betreffen die Beseitigung des Mangels selbst. Mangelfolgeschäden entstehen an anderen Rechtsgütern und sind in der Regel versichert.
Wie können Architekten das Risiko begrenzen?
Durch sorgfältige Planung, interne Kontrollmechanismen und klare Vertragsgestaltung. Eine Versicherung kann Nachbesserungskosten nicht abdecken.
Verwandte Begriffe
👉 Nachbesserungskosten sind für Architekten und Ingenieure ein unvermeidbares Eigenrisiko. Sie werden nicht von der Berufshaftpflicht übernommen. Wenn Du wissen möchtest, wie Du Dein Büro vertraglich und organisatorisch vor solchen Risiken schützen kannst, beraten wir Dich gerne.