Objektüberwachung

Definition

Die Objektüberwachung – auch Bauüberwachung genannt – ist die achte Leistungsphase (LPh 8) der HOAI. Sie umfasst die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Genehmigungen, Verträgen, Ausführungsunterlagen sowie den anerkannten Regeln der Technik.


Erklärung / Hintergrund

Die Objektüberwachung gehört zu den zentralen Aufgaben von Architekten und Ingenieuren. Sie beginnt mit der Bauausführung und endet mit der Abnahme des Bauwerks. Ziel ist es, die Qualität der Arbeiten zu sichern, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung von Terminen und Kosten zu gewährleisten.

Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Kontrolle der Bauarbeiten auf Übereinstimmung mit den Plänen und Vorschriften,
  • Koordination der am Bau Beteiligten,
  • Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch),
  • Termin- und Kostenkontrolle,
  • Durchführung von Aufmaßen,
  • Mitwirkung bei Abnahmen,
  • Prüfung von Rechnungen.

Abgrenzung:

  • Objektüberwachung (LPh 8) → Bauphase, Kontrolle und Qualitätssicherung.
  • Objektbetreuung (LPh 9) → Nachsorge, Mängelverfolgung nach Fertigstellung.
  • Ausführungsplanung (LPh 5) → Planungsebene, noch keine Überwachung auf der Baustelle.

Synonyme: Bauüberwachung, Bauleitung (teilweise synonym verwendet).


Praxisrelevanz

Die Objektüberwachung birgt die höchsten Haftungsrisiken für Architekten und Ingenieure, neben der Ausführungsplanung. Fehler bei der Überwachung – etwa ein übersehener Baumangel – können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.

Wichtig: Architekten sind nicht verpflichtet, die Bauarbeiten lückenlos und permanent zu überwachen. Allerdings besteht eine erhöhte Kontrollpflicht bei kritischen Bauabschnitten (z. B. Abdichtungen, Statik-relevante Arbeiten, Dachkonstruktionen).

Versicherungstechnisch sind Überwachungsfehler in der Berufshaftpflicht abgedeckt, solange es sich nicht um reine Erfüllungsansprüche (z. B. Kosten der Mangelbeseitigung) handelt.


Praxisbeispiel

Ein Architekt überwacht die Errichtung einer Tiefgarage. Bei der Abdichtung erkennt er nicht, dass die ausführende Firma minderwertige Materialien verwendet. Später dringt Grundwasser ein, es entstehen Folgeschäden an Bausubstanz und Fahrzeugen. Da der Architekt seiner Überwachungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, haftet er für die Schäden. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung der Folgeschäden.


FAQ

Was umfasst die Objektüberwachung?

Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Plänen, Verträgen, Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Muss der Architekt permanent auf der Baustelle sein?

Nein. Eine ständige Anwesenheit ist nicht erforderlich, jedoch sind regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen Pflicht.

Welche Arbeiten erfordern besondere Aufmerksamkeit?

Kritische Bauabschnitte wie Gründungen, Abdichtungen, Dachkonstruktionen oder Fensteranschlüsse.

Ist die Objektüberwachung über die Berufshaftpflicht versichert?

Ja, Fehler in der Bauüberwachung sind abgedeckt. Reine Nachbesserungskosten fallen jedoch unter den Erfüllungsanspruch und sind nicht versichert.


Verwandte Begriffe


👉 Die Objektüberwachung ist für Architekten eine der risikoreichsten, aber auch wichtigsten Aufgaben. Wer hier Fehler übersieht, riskiert hohe Haftungsansprüche. Wenn Du wissen möchtest, wie Deine Berufshaftpflicht Dich im Bereich Bauüberwachung absichert, beraten wir Dich gerne.