Definition
Die Pönale ist eine im Bau- oder Architektenvertrag vereinbarte Vertragsstrafe, die fällig wird, wenn eine Partei – meist der Auftragnehmer oder Architekt – eine bestimmte vertragliche Pflicht, etwa die fristgerechte Fertigstellung des Bauwerks, nicht erfüllt. Sie dient als pauschalisierter Schadensersatz ohne Einzelnachweis des Schadens.
Erklärung / Hintergrund
Die Pönale gehört zu den klassischen Instrumenten im Bauvertragsrecht. Sie soll den Auftraggeber absichern, falls vereinbarte Termine oder Qualitäten nicht eingehalten werden. Typisch ist eine Tagespauschale pro Bauverzögerung, die bis zu einem vertraglich festgelegten Höchstbetrag ansteigen kann.
Wesentliche rechtliche Grundlagen finden sich in §§ 339 ff. BGB, die die Vertragsstrafe regeln. Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Wird ihre Pflichtverletzung – etwa bei der Bauüberwachung oder Terminplanung – ursächlich für eine Verzögerung, können auch sie in Anspruch genommen werden.
Abgrenzung:
- Schadensersatz: erfordert den Nachweis eines konkreten Schadens.
- Pönale: wird automatisch fällig, unabhängig von der Schadenshöhe.
- Vertragsstrafe vs. pauschalierter Schadensersatz: Während die Vertragsstrafe zusätzlich zum Schadensersatz vereinbart werden kann, ersetzt der pauschalierte Schadensersatz den Schadensnachweis.
- Versicherungsschutz: Pönalen gelten in der Regel als vertraglich übernommene Risiken und sind von der Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Synonyme: Vertragsstrafe, Konventionalstrafe
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Pönale ein doppeltes Risiko: Zum einen müssen sie ihre Planungs- und Überwachungsleistungen so erbringen, dass Bauzeiten realistisch kalkuliert und überwacht werden. Zum anderen können sie selbst von Pönalen betroffen sein, wenn sie vertraglich entsprechende Verpflichtungen eingehen.
Da Pönalen meist nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, stellen sie ein wirtschaftliches Eigenrisiko dar. Für Planungsbüros empfiehlt es sich daher, bei Vertragsabschluss genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Vertragsstrafe vereinbart wird.
Praxisbeispiel
Ein Architekt übernimmt die Bauüberwachung für ein Bürogebäude. Aufgrund fehlerhafter Koordination werden Fassadenarbeiten verspätet ausgeführt, wodurch sich die Fertigstellung um drei Wochen verzögert. Im Vertrag war eine Pönale von 2.000 € pro Kalendertag vereinbart. Obwohl der konkrete Schaden des Bauherrn nicht nachgewiesen wird, schuldet der Architekt 42.000 € Vertragsstrafe. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt hierfür nicht ein, da es sich um ein vertraglich übernommenes Risiko handelt.
FAQ
Ist eine Pönale im Bauwesen üblich?
Ja, insbesondere bei größeren Bauprojekten. Sie dient als Druckmittel zur Einhaltung von Terminen und als vereinfachter Schadensausgleich.
Übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung eine Pönale?
Nein. Vertragsstrafen gelten als freiwillig übernommene Risiken und sind typischerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Kann eine Pönale zusätzlich zum Schadensersatz verlangt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Grundsätzlich kann der Auftraggeber sowohl die Vertragsstrafe als auch weiteren Schadensersatz geltend machen, soweit kein Ausschluss im Vertrag vorgesehen ist.
Wer ist von einer Pönale betroffen?
In erster Linie Bauunternehmer. Aber auch Architekten oder Ingenieure können durch vertragliche Vereinbarungen in die Pflicht genommen werden, etwa bei Terminüberschreitungen.
Verwandte Begriffe
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