Definition
Personenschäden sind Schäden, die durch Verletzung oder Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit oder des Lebens einer Person entstehen und für die ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Erklärung / Hintergrund
In der Haftpflichtversicherung gehören Personenschäden zu den zentralen versicherten Risiken. Sie entstehen durch schuldhaftes Verhalten – sei es durch fehlerhafte Planung, mangelnde Aufsicht oder technische Mängel. Typische Folgen sind Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen an Hinterbliebene im Todesfall.
Wichtig für die Praxis:
- Höchstschäden: Personenschäden sind oft die teuersten Schadensfälle, da Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und lebenslange Rentenzahlungen Millionenbeträge erreichen können.
- Haftungsgrundlagen: Im BGB (§ 823 ff.) geregelt, insbesondere durch die Verschuldenshaftung.
- Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt Personenschäden ab, sofern sie auf berufliche Fehler zurückzuführen sind.
- Sachschäden (an Dingen) und
- Vermögensschäden (rein finanzielle Nachteile).
Synonyme: Körperschäden, Haftpflicht-Personenschäden.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure sind Personenschäden besonders kritisch, weil sie häufig im Zusammenhang mit Bauprojekten auftreten – etwa durch fehlerhafte Bauüberwachung oder mangelnde Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle. Ein einziger Unfall kann existenzbedrohende Schadenssummen nach sich ziehen. Die richtige Absicherung durch eine ausreichend hohe Deckungssumme ist daher unerlässlich.
Praxisbeispiel
Ein Architekt übersieht bei der Bauüberwachung, dass ein Gerüst unsachgemäß gesichert ist. Ein Bauarbeiter stürzt ab und erleidet schwere Verletzungen mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Die Folge: hohe Reha-Kosten, Schmerzensgeld und lebenslange Rentenzahlungen. Diese Ansprüche werden über die Berufshaftpflichtversicherung als Personenschaden reguliert.
FAQ
Was zählt alles zu Personenschäden?
Körperverletzungen, Gesundheitsschädigungen und Todesfälle. Dazu gehören auch Folgeschäden wie Verdienstausfälle oder Rentenansprüche.
Sind Schmerzensgeldforderungen mitversichert?
Ja, sie sind typischer Bestandteil von Personenschäden und werden von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Gibt es eine Begrenzung der Leistung?
Ja, die Entschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme beschränkt. Bei großen Bauprojekten sind daher besonders hohe Summen erforderlich.
Sind psychische Schäden auch Personenschäden?
Ja, wenn sie medizinisch nachweisbar sind und auf ein schädigendes Ereignis zurückzuführen sind, können sie ebenfalls als Personenschäden gelten.
Können Personenschäden existenzgefährdend sein?
Ja, gerade langwierige Heilverfahren und Rentenzahlungen können ohne Versicherungsschutz zu finanziellen Belastungen in Millionenhöhe führen.
Verwandte Begriffe
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