Die Prämie ist das Entgelt für den Versicherungsschutz. In der Berufshaftpflicht bemisst sie sich regelmäßig am Honorarumsatz — als Vergleichsmaßstab zwischen Angeboten taugt sie trotzdem nicht.
Wovon die Höhe abhängt
Warum der Beitrag allein wenig aussagt. Zwei Angebote mit derselben Prämie können sich in dem unterscheiden, worauf es im Schadenfall ankommt: in der Risikobeschreibung, die entscheidet, ob eine Tätigkeit überhaupt erfasst ist; in der Summe für Vermögensschäden, die von der Gesamtsumme abweichen kann; in der Nachhaftung; in den Ausschlüssen. Eine Police, die 20 Prozent günstiger ist und eine Tätigkeit nicht abdeckt, ist nicht günstiger — sie ist eine andere Police.
Der Selbstbehalt verdient eine eigene Rechnung. Er senkt die Prämie sichtbar, gilt aber regelmäßig je Versicherungsfall. Bei einem Serienschaden greift er einmal, bei mehreren unabhängigen Fällen mehrfach — die Ersparnis eines Jahres kann von einem einzigen Jahr mit zwei Schäden aufgezehrt werden.
Abgrenzung
Synonyme: Versicherungsbeitrag, Beitrag.
Beim Vergleich lohnt eine feste Reihenfolge: erst die Risikobeschreibung — sind alle Tätigkeiten erfasst? Dann die Summen — reicht die Vermögensschadensumme für den Serienfall? Dann die Ränder — Rückwärtsversicherung und Nachhaftung. Und erst zum Schluss der Beitrag. Wer umgekehrt vorgeht, vergleicht Zahlen, die verschiedene Dinge beschreiben.
Zur laufenden Pflege gehört die jährliche Meldung. Melden Sie den Umsatz realistisch — eine zu niedrige Angabe ist keine Ersparnis, sondern eine Obliegenheitsverletzung mit abgestuften Folgen. Was Ihre Berufshaftpflichtversicherung im Einzelnen kostet und leistet, ergibt sich aus Versicherungsschein und Bedingungswerk zusammen.
Ein Ingenieurbüro vergleicht zwei Angebote. Das eine kostet 6.200 Euro im Jahr, das andere 4.900 — bei gleicher Versicherungssumme und gleichem Honorarumsatz. Die Entscheidung fällt auf das günstigere.
Drei Jahre später wird ein Anspruch aus einer Projektsteuerungsleistung erhoben. Die Risikobeschreibung des günstigeren Vertrags nennt sie nicht — die Deckung entfällt, und der Preisunterschied von 3.900 Euro über drei Jahre steht einem sechsstelligen Schaden gegenüber. Der Vergleich war nicht falsch gerechnet, sondern an der falschen Stelle geführt: Zwei Prämien lassen sich nur vergleichen, wenn das, was dahintersteht, vergleichbar ist. Die Differenz war kein Rabatt, sondern der Preis für weniger Deckung.
Vor allem vom Honorarumsatz, daneben von Tätigkeitsfeldern, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Schadenverlauf.
Weil er nichts darüber sagt, welche Tätigkeiten erfasst sind, welche Summe für Vermögensschäden gilt und wie die Ränder geregelt sind.
Er senkt die Prämie, gilt aber regelmäßig je Versicherungsfall. Bei mehreren Fällen in einem Jahr kehrt sich die Rechnung um.
Es ist eine Obliegenheitsverletzung mit abgestuften Rechtsfolgen — keine Ersparnis.
In der Bruttoprämie ja. Die Nettoprämie ist der Betrag davor.