Honorarumsatz

Definition

Der Honorarumsatz bezeichnet die Summe aller Einnahmen, die Architekten und Ingenieure aus erbrachten Planungs- und Beratungsleistungen erzielen – unabhängig von der Gewinnsituation.


Erklärung / Hintergrund

Der Begriff Honorarumsatz ist insbesondere in der Architektur- und Ingenieurbranche relevant, da die Vergütung meist auf Grundlage der HOAI oder individueller Honorarvereinbarungen erfolgt.

Wichtige Eckpunkte:

  • Der Honorarumsatz umfasst alle berechneten Leistungen, also Grundleistungen und Besondere Leistungen.
  • Er unterscheidet sich vom Gewinn, da keine Kosten oder Ausgaben abgezogen werden.
  • Der Honorarumsatz ist oft Grundlage für betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Versicherungsbeiträge oder Kammerabgaben.
  • In Berufshaftpflichtverträgen dient der Honorarumsatz häufig als Bemessungsgrundlage für die Prämienhöhe.

Abgrenzung:

  • Umsatz → alle betrieblichen Einnahmen.
  • Honorarumsatz → nur Einnahmen aus Planungs- und Beratungsleistungen.
  • Gewinn → Einnahmen abzüglich Kosten.

Synonyme: Honorareinnahmen, Planungshonorare.


Praxisrelevanz

Für Architekten- und Ingenieurbüros ist der Honorarumsatz eine entscheidende Kennzahl:

  • Er zeigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Büros.
  • Er beeinflusst die Höhe von Versicherungsbeiträgen zur Berufshaftpflicht.
  • Fehlerhafte Angaben beim Honorarumsatz können zu falschen Prämienberechnungen führen – mit Nachzahlungen oder im schlimmsten Fall zu Problemen im Schadenfall.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro meldet bei seiner Berufshaftpflichtversicherung einen zu niedrigen Honorarumsatz, um die Versicherungsprämie zu senken. Kommt es später zu einem Schaden, kann der Versicherer wegen Falschangaben den Versicherungsschutz einschränken oder Nachzahlungen verlangen.


FAQ

Was versteht man unter Honorarumsatz?

Die Gesamtsumme aller Einnahmen aus Planungs- und Beratungsleistungen von Architekten und Ingenieuren.

Wofür ist der Honorarumsatz relevant?

Für betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kammerabgaben und die Berechnung der Berufshaftpflichtprämien.

Gehören auch Nebeneinnahmen dazu?

Nein, Honorarumsatz umfasst nur Vergütungen für berufstypische Leistungen, keine sonstigen betrieblichen Einnahmen.

Welche Risiken bestehen bei falschen Angaben?

Unstimmigkeiten können zu höheren Nachzahlungen oder im Schadenfall zu Problemen mit der Versicherung führen.


Verwandte Begriffe

  • HOAI
  • Grundleistungen
  • Besondere Leistungen
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Umsatz

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