Honorarumsatz

Definition

Der Honorarumsatz ist die Summe der Einnahmen aus Planungs- und Beratungsleistungen. In der Berufshaftpflicht dient er als Bemessungsgrundlage der Prämie — und ist damit ein Umstand, dessen Veränderung anzuzeigen ist.


Erklärung / Hintergrund

Warum gerade der Umsatz? Weil er das Risiko abbildet: Ein Büro mit höherem Honorarumsatz bearbeitet mehr Projekte, größere Volumina und damit ein größeres Schadenpotenzial. Die Zahl ist also keine Verwaltungsgröße, sondern die Beschreibung dessen, was versichert wird.

Daraus folgt die Anzeigepflicht. Wächst der Umsatz erheblich, ist das eine Veränderung des versicherten Risikos und gehört gemeldet — nicht erst bei der nächsten turnusmäßigen Abfrage. Wer weiter die Zahl von vor drei Jahren meldet, während sich das Büro verdoppelt hat, hat kein Verwaltungsversäumnis, sondern eine unterbliebene Anzeige.

Was bei einer Unterschreitung passiert, richtet sich nach den abgestuften Rechtsfolgen des VVG: Vorsatz führt zur Leistungsfreiheit, grobe Fahrlässigkeit zur Kürzung nach Schwere, einfache Fahrlässigkeit lässt den Schutz unberührt. Ein pauschaler Verlust der Deckung ist keine zulässige Rechtsfolge — dass eine zu niedrige Angabe folgenlos bleibt, aber ebenso wenig.

Nicht zu verwechseln mit der Versicherungssumme. Der Umsatz bestimmt, was die Deckung kostet; die Summe bestimmt, wie viel im Schadenfall zur Verfügung steht. Beide Größen sind unabhängig voneinander: Ein wachsendes Büro kann eine korrekt gemeldete Umsatzzahl haben und trotzdem eine Summe, die zum größten laufenden Projekt nicht mehr passt.

Abgrenzung

  • Gesamtumsatz — alle betrieblichen Einnahmen; für die Bemessung zählt der Teil aus versicherten Tätigkeiten.
  • Gewinn — Einnahmen abzüglich Kosten; für die Prämie ohne Bedeutung.
  • Versicherungssumme — die Leistungsgrenze, nicht die Bemessungsgrundlage.

Synonyme: Honorareinnahmen.


Praxisrelevanz

Zwei Fragen gehören einmal im Jahr auf den Tisch. Erstens: Stimmt die gemeldete Zahl noch? Und zwar nicht nur der Höhe nach — kommt Umsatz aus einer Tätigkeit hinzu, die neu aufgenommen wurde, ist auch das Berufsbild betroffen, nicht nur die Prämie. Zweitens: Passt die Versicherungssumme zum größten laufenden Projekt? Diese Frage beantwortet der Umsatz nicht.

Melden Sie Veränderungen von sich aus. Eine korrigierte Angabe führt zu einer Nachzahlung; eine unterbliebene kann im Schadenfall zur Kürzung führen — und das trifft dann den Betrag, um den es wirklich geht. Für die Durchsetzung des Honorars selbst ist eine Honorarrechtsschutzversicherung zuständig, nicht Ihre Berufshaftpflichtversicherung.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro meldet seit Jahren denselben Honorarumsatz. Tatsächlich hat es sich in dieser Zeit von vier auf zwölf Mitarbeitende vergrößert und bearbeitet inzwischen Projekte im zweistelligen Millionenbereich. Niemand hat die Meldung bewusst zurückgehalten — sie wurde schlicht fortgeschrieben. Dann tritt ein Schaden ein.

Der Versicherer prüft nun zwei Dinge getrennt. Die unterbliebene Anzeige führt nicht zum Verlust des Schutzes, wohl aber zu einer Kürzung, deren Höhe sich nach dem Verschuldensgrad richtet — hier dürfte es um grobe Fahrlässigkeit gehen, weil eine Verdreifachung schwer zu übersehen ist. Unabhängig davon stellt sich die zweite Frage: Reicht die Versicherungssumme für ein Projekt dieser Größenordnung? Sie wurde nie angepasst, weil niemand sie mit dem Wachstum in Verbindung gebracht hat. Von beiden Problemen ist das zweite das teurere — und es hätte sich mit derselben jährlichen Durchsicht vermeiden lassen.


FAQ

Warum ist der Honorarumsatz die Bemessungsgrundlage?

Weil er das Risiko abbildet: mehr Umsatz bedeutet mehr Projekte, größere Volumina und ein höheres Schadenpotenzial.

Muss ich Umsatzsteigerungen melden?

Ja. Eine erhebliche Veränderung betrifft das versicherte Risiko und ist anzuzeigen, nicht erst bei der nächsten Abfrage.

Was passiert bei einer zu niedrigen Angabe?

Die Rechtsfolgen sind abgestuft — von folgenlos bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Leistungsfreiheit bei Vorsatz. Dazwischen liegt die Kürzung nach Schwere des Verschuldens.

Bestimmt der Umsatz die Versicherungssumme?

Nein. Er bestimmt die Prämie. Die Summe ist eine eigene Entscheidung und sollte zum größten laufenden Projekt passen.

Zählen alle Einnahmen mit?

Maßgeblich sind die Einnahmen aus den versicherten Tätigkeiten. Kommt ein neues Leistungsfeld hinzu, ist neben der Prämie auch das Berufsbild zu prüfen.


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