Definition
Die Prozessführungsbefugnis beschreibt das Recht des Haftpflichtversicherers, im Schadenfall gerichtliche Verfahren im Namen des Versicherungsnehmers zu führen, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder berechtigte zu regulieren.
Erklärung / Hintergrund
Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung ist die Prozessführungsbefugnis ein wesentlicher Bestandteil des passiven Rechtsschutzes. Der Versicherer übernimmt nicht nur die Kosten, sondern entscheidet auch, ob ein Anspruch abgewehrt oder reguliert wird. Damit geht die Befugnis, Rechtsstreitigkeiten zu führen, vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer über.
Wesentliche Punkte:
- Rechtliche Prüfung: Der Versicherer prüft, ob ein Anspruch gegen den Architekten oder Ingenieur berechtigt ist.
- Prozessentscheidung: Der Versicherer bestimmt, ob es zu einem Vergleich, einer Abwehr oder einer Anerkennung kommt.
- Kostenübernahme: Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten werden vom Versicherer getragen.
- Bindung des Versicherungsnehmers: Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers kein Schuldanerkenntnis abgeben oder Ansprüche selbst regulieren, da dies den Versicherungsschutz gefährden könnte.
Abgrenzung:
- Prozessführungsbefugnis: liegt beim Versicherer im Haftpflichtfall.
- Prozessführungsrecht des Versicherungsnehmers: bei eigenen aktiven Klagen, etwa Honorarklagen, die nicht automatisch versichert sind.
- Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer informieren und darf keine eigenmächtigen Handlungen vornehmen.
Synonyme: Rechtsführungsbefugnis, Prozessvertretungsrecht des Versicherers.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure bedeutet die Prozessführungsbefugnis eine erhebliche Entlastung: Der Versicherer übernimmt die juristische Auseinandersetzung mit Bauherren oder Dritten vollständig. Das sorgt für Rechtssicherheit und schützt vor finanziellen Belastungen durch Prozesskosten. Gleichzeitig erfordert es Vertrauen in die Entscheidungshoheit des Versicherers.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr verklagt einen Ingenieur wegen vermeintlicher Planungsfehler auf 500.000 Euro Schadensersatz. Der Versicherer übernimmt die Verteidigung: Er beauftragt einen Fachanwalt, trägt die Prozesskosten und entscheidet, die Klage vollumfänglich abzuwehren. Das Gericht weist die Ansprüche zurück – der Ingenieur bleibt dank der Prozessführungsbefugnis des Versicherers vollständig geschützt.
FAQ
Muss ich mich selbst um Anwälte kümmern?
Nein. Der Versicherer wählt die geeigneten Rechtsanwälte und Sachverständigen und übernimmt deren Kosten.
Kann ich gegen die Entscheidung des Versicherers vorgehen?
In der Praxis ist der Versicherungsnehmer an die Entscheidung des Versicherers gebunden. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn eigene Interessen erheblich verletzt würden – kann ein Konflikt entstehen.
Deckt die Prozessführungsbefugnis auch Honorarklagen ab?
Nein. Eigene Forderungen des Architekten (aktive Klagen) sind nicht Teil des passiven Rechtsschutzes und müssen ggf. über eine separate Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.
Was passiert, wenn ich selbst einen Vergleich schließe?
Ohne Zustimmung des Versicherers riskierst Du eine Obliegenheitsverletzung – im schlimmsten Fall kann der Versicherungsschutz entfallen.
Übernimmt der Versicherer auch Berufungsverfahren?
Ja, wenn es im Rahmen der Abwehr notwendig ist und Aussicht auf Erfolg besteht.
Verwandte Begriffe
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