Definition
Rechtsschutzgewährung bezeichnet die Pflicht des Versicherers in der Rechtsschutzversicherung, dem Versicherungsnehmer im versicherten Fall rechtlichen Beistand und Kostenschutz zu gewähren – insbesondere für Anwälte, Gerichte und notwendige Gutachter.
Erklärung / Hintergrund
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenversicherung. Ihre Hauptleistung besteht nicht in der Zahlung von Schadensersatz, sondern in der Übernahme von Rechtskosten.
Die Rechtsschutzgewährung umfasst:
- Übernahme der Anwaltskosten des Versicherungsnehmers,
- Bezahlung von Gerichtsgebühren, Sachverständigen und Zeugen,
- Kosten für Gegneranwälte, wenn diese im Prozess zugesprochen werden,
- Stellung von Prozesskostensicherheiten, wenn diese verlangt werden,
- ggf. Kostenübernahme für Schieds- oder Mediationsverfahren, sofern im Vertrag vereinbart.
Wichtig: Die Rechtsschutzgewährung ist auf den vereinbarten Versicherungsumfang begrenzt. Sie gilt nur für die versicherten Bereiche (z. B. Berufsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz) und nicht für ausgeschlossene Streitigkeiten (z. B. vorsätzliche Delikte).
Abgrenzung:
- Rechtsschutzgewährung: zentrale Leistung des Rechtsschutzversicherers.
- Deckungszusage: formelle Bestätigung des Versicherers, dass er die Kosten im konkreten Fall übernimmt.
- Abwehrdeckung: in Haftpflichtversicherungen, dort wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab.
Synonyme: Gewährung von Rechtsschutz, Deckungsgewährung in der Rechtsschutzversicherung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Rechtsschutzgewährung wichtig, weil Konflikte über Honorar, Verträge oder Haftung regelmäßig vor Gericht landen.
- Ohne Rechtsschutzversicherung müssen sie die Prozesskosten selbst tragen.
- Mit Rechtsschutzgewährung übernimmt der Versicherer die Kosten – unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.
Praxisbeispiel
Ein Architekt wird wegen einer angeblichen Pflichtverletzung verklagt. Er möchte sich anwaltlich verteidigen und beantragt bei seiner Rechtsschutzversicherung Deckung. Der Versicherer erteilt Rechtsschutzgewährung: Die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige werden übernommen.
FAQ
Was bedeutet Rechtsschutzgewährung konkret?
Der Versicherer übernimmt im versicherten Fall die notwendigen Rechtskosten des Versicherungsnehmers.
Muss ich vor einem Verfahren die Deckungszusage einholen?
Ja. Ohne vorherige Deckungsanfrage kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch bei vorsätzlichen Handlungen?
Nein. Bei Vorsatzdelikten besteht kein Versicherungsschutz.
Sind auch außergerichtliche Streitigkeiten abgedeckt?
Ja, je nach Vertrag auch Mediationen oder außergerichtliche Anwaltskosten.
Verwandte Begriffe
👉 Wenn Du wissen möchtest, ob und wie eine Rechtsschutzversicherung im Streitfall wirklich umfassende Rechtsschutzgewährung bietet, beraten wir Dich gerne.