Definition
Repräsentanten sind Personen, deren Verhalten dem Versicherungsnehmer wie sein eigenes zugerechnet wird, weil sie in einer hervorgehobenen Stellung maßgeblichen Einfluss auf den Betrieb oder das versicherte Risiko haben.
Erklärung / Hintergrund
Im Versicherungsrecht wird das Verhalten von einfachen Mitarbeitern in der Regel nicht dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Anders ist es bei Repräsentanten:
- Sie handeln an zentraler Stelle,
- prägen die Organisation oder das versicherte Risiko wesentlich,
- und werden daher rechtlich dem Versicherungsnehmer gleichgestellt.
Rechtsgrundlage: Die Repräsentantenhaftung ist eine richterrechtliche Entwicklung, gestützt auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Rechtsprechung des BGH.
Typische Repräsentanten:
- Geschäftsführer und Vorstände,
- Betriebsleiter, Prokuristen oder Niederlassungsleiter,
- leitende Angestellte, die für das versicherte Risiko maßgeblich verantwortlich sind (z. B. Sicherheitsingenieure, Bauleiter bei Großprojekten).
Wirkung:
- Pflichtverletzungen oder Obliegenheitsverletzungen von Repräsentanten stehen einer Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers gleich.
- Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines Repräsentanten kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Abgrenzung:
- Erfüllungsgehilfe: arbeitet im Auftrag, aber ohne eigenständige Leitungsverantwortung.
- Repräsentant: prägt eigenständig das versicherte Risiko und wird wie der Versicherungsnehmer behandelt.
Synonyme: Versicherungsrepräsentant, Zurechnungsvertreter.
Praxisrelevanz
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Repräsentantenstellung entscheidend:
- Ein Büroleiter oder Projektleiter, der eigenverantwortlich handelt, kann als Repräsentant gelten.
- Verstößt dieser gegen Obliegenheiten (z. B. verspätete Schadenmeldung), wird das Verhalten dem gesamten Büro zugerechnet.
- Versicherungsschutz kann dadurch gefährdet werden.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro beschäftigt einen Projektleiter, der eigenständig Bauüberwachungen durchführt. Dieser übersieht gravierende Sicherheitsmängel und meldet einen Schaden nicht rechtzeitig an den Versicherer. Da er als Repräsentant gilt, wird sein Verhalten dem Büro zugerechnet – mit der Folge, dass der Versicherer seine Leistung kürzen kann.
FAQ
Wer entscheidet, ob jemand Repräsentant ist?
Die Gerichte. Maßgeblich ist, ob die Person das versicherte Risiko maßgeblich prägt und in leitender Funktion eigenständig handelt.
Sind alle Mitarbeiter automatisch Repräsentanten?
Nein. Nur Personen mit herausgehobener Stellung und maßgeblichem Einfluss auf den Betrieb oder das Risiko.
Welche Folgen hat das für die Versicherung?
Pflichtverletzungen von Repräsentanten werden wie Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers behandelt. Der Versicherer kann Leistungen kürzen oder verweigern.
Kann man sich gegen die Risiken absichern?
Nur bedingt. Wichtig ist eine klare interne Organisation, Dokumentation von Prozessen und ggf. Absicherung durch D&O-Versicherungen für Geschäftsführer.
Verwandte Begriffe
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