Sachschaden

Definition

Ein Sachschaden ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust einer körperlichen Sache. Er umfasst sowohl die unmittelbare Substanzverletzung als auch die Kosten für deren Wiederherstellung oder Ersatz.


Erklärung / Hintergrund

Der Sachschaden ist eine der drei klassischen Schadenarten in der Haftpflichtversicherung neben Personenschaden und Vermögensschaden. Er tritt ein, wenn ein körperlicher Gegenstand (z. B. Gebäude, Maschine, Möbelstück) beschädigt oder zerstört wird oder verloren geht.

Für Architekten und Ingenieure ist der Begriff von zentraler Bedeutung, da Planungs- und Überwachungsfehler regelmäßig Sachschäden verursachen können – etwa durch Bauwerksrisse, Feuchtigkeitsschäden oder Einstürze. In der Berufshaftpflichtversicherung sind Sachschäden Dritter grundsätzlich versichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden an der eigenen Leistung oder am eigenen Werk, da diese als Erfüllungsschäden gelten und Teil des unternehmerischen Risikos sind.

Abgrenzung:

  • Sachschaden: körperlicher Schaden an einer Sache (z. B. Riss im Bauwerk).
  • Personenschaden: Verletzung oder Tötung von Personen.
  • Vermögensschaden: rein finanzieller Schaden ohne Bezug zu einer Sache oder Person (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn).

Synonyme: Gegenstandsschaden, Substanzschaden, Sachwertschaden.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Abgrenzung besonders wichtig: Ein Sachschaden liegt nur vor, wenn fremde Güter betroffen sind. Schäden am eigenen Werk gelten nicht als versicherte Sachschäden, sondern als Vertragserfüllungsrisiko.
Beispiel: Ein mangelhafter Plan führt zu einer undichten Dachkonstruktion. Der Schaden am Dach selbst ist ein nicht versicherter Mangel. Werden jedoch durch die Undichtigkeit Möbel oder technische Geräte des Bauherrn beschädigt, handelt es sich um einen versicherten Sachschaden.


Praxisbeispiel

Bei der Planung eines Bürogebäudes übersieht der Architekt die Notwendigkeit einer ausreichenden Abdichtung im Untergeschoss. Nach einem Starkregen tritt Wasser ein und zerstört die elektrische Verkabelung sowie das Inventar des Bauherrn. Die zerstörten Kabel und Möbel sind ein Sachschaden, für den die Berufshaftpflichtversicherung Deckung bietet – nicht jedoch für die Nachbesserung der fehlerhaften Planung.


FAQ

Was zählt alles zu Sachschäden?

Sachschäden umfassen jede Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust körperlicher Gegenstände, also beispielsweise Bauteile, Maschinen, Fahrzeuge oder Einrichtung.

Sind Sachschäden in der Berufshaftpflichtversicherung immer gedeckt?

Nein. Nur Schäden an fremden Sachen sind versichert. Schäden an der eigenen Leistung oder am Bauwerk selbst gelten als Erfüllungsrisiko und sind ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Vermögensschaden?

Ein Sachschaden betrifft eine körperliche Sache. Vermögensschäden sind rein finanzielle Nachteile, die nicht auf der Beschädigung einer Sache beruhen (z. B. Mietausfall wegen verspäteter Bauübergabe).

Können Sachschäden Folgeschäden auslösen?

Ja. Aus einem Sachschaden können Vermögensfolgeschäden entstehen, etwa wenn durch eine beschädigte Maschine Produktionsausfälle entstehen.


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