Definition
Sachverständige sind unabhängige, fachlich besonders qualifizierte Personen, die aufgrund ihrer Expertise Gutachten erstellen oder Bewertungen vornehmen. Im Bauwesen übernehmen sie die neutrale Beurteilung technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Fragen, insbesondere zur Feststellung von Mängeln und Schäden.
Erklärung / Hintergrund
Ein Sachverständiger wird tätig, wenn eine objektive, fachliche Einschätzung benötigt wird – sei es im Bauprozess, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei Schadensfällen. Er unterscheidet sich vom Gutachter dadurch, dass seine Qualifikation in der Regel geprüft und anerkannt ist, etwa durch öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer oder Behörde.
Gerade im Bauwesen spielen Sachverständige eine zentrale Rolle: Sie dokumentieren Mängel, bewerten Schadensursachen oder erstellen Kostenschätzungen für Sanierungen. Architekten und Ingenieure begegnen ihnen regelmäßig, etwa im Rahmen von Abnahmen, Gewährleistungsfragen oder Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer.
Abgrenzung:
- Sachverständiger: geprüfte, anerkannte Fachperson mit besonderer Expertise.
- Gutachter: allgemeiner Begriff, nicht zwingend öffentlich bestellt oder vereidigt.
- Zeuge: schildert nur eigene Wahrnehmungen, trifft aber keine fachlichen Bewertungen.
Synonyme: Gutachter, Experte, Fachgutachter.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure sind Sachverständige oft Partner und zugleich Kontrolleure. Einerseits können sie selbst als Sachverständige auftreten, wenn sie über besondere Fachkenntnisse verfügen. Andererseits werden sie in Auseinandersetzungen schnell mit deren Gutachten konfrontiert.
Im Versicherungsbereich sind die Kosten für Sachverständige häufig Teil der Abwehrkosten – also der gerichtlichen oder außergerichtlichen Verteidigung im Schadenfall. Gleichzeitig können ihre Gutachten entscheidend sein, um die Berechtigung oder Unbegründetheit von Ansprüchen festzustellen.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr stellt nach der Fertigstellung eines Bürogebäudes Risse in der Fassade fest. Da die Ursache unklar ist, beauftragt er einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Fassadenbau. Dieser stellt fest, dass die Schäden durch eine unzureichende Bewehrung infolge eines Planungsfehlers entstanden sind. Das Gutachten dient als Grundlage für die Anspruchserhebung gegenüber dem Architekten und seiner Berufshaftpflichtversicherung.
FAQ
Wer darf sich Sachverständiger nennen?
Grundsätzlich darf sich jeder so bezeichnen. Einen besonderen Stellenwert haben jedoch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, deren Qualifikation staatlich geprüft ist.
Sind Architekten und Ingenieure automatisch Sachverständige?
Nein, nicht automatisch. Sie können jedoch aufgrund ihrer Fachkenntnisse als Gutachter auftreten oder – nach Prüfung durch die Architekten- bzw. Ingenieurkammer – als öffentlich bestellte Sachverständige tätig werden.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für Sachverständige?
Ja, im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung zählen diese zu den Abwehrkosten, wenn sie für die Prüfung und Abwehr von Ansprüchen notwendig sind.
Welche Rolle spielen Sachverständige vor Gericht?
Sie treten als neutrale Experten auf und liefern dem Gericht eine fachliche Grundlage für die Entscheidungsfindung. Ihre Gutachten haben hohen Beweiswert.
Verwandte Begriffe
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