Definition
Das Schadenereignisprinzip bzw. -theorie ist eine Versicherungsfalldefinition, bei der der Eintritt des Schadens beim Dritten den maßgeblichen Zeitpunkt für den Versicherungsfall darstellt – unabhängig davon, wann die eigentliche Ursache gesetzt wurde.
Erklärung / Hintergrund
In der Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene Prinzipien, die bestimmen, wann ein Versicherungsfall vorliegt. Beim Schadenereignisprinzip gilt: Entscheidend ist das Ereignis, durch das unmittelbar der Schaden entsteht. Auf die zeitlich vorgelagerte Pflichtverletzung kommt es nicht an.
Beispiel: Wenn ein Rohrbruch im Jahr 2025 einen Gebäudeschaden verursacht, ist 2025 das maßgebliche Jahr für den Versicherungsfall – auch wenn der Installationsfehler bereits 2023 passiert ist.
Für die berufliche Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren ist dieses Prinzip weniger geeignet, weil zwischen Planungsfehler und Schadenseintritt oft viele Jahre liegen können. Daher findet hier überwiegend das Verstoßprinzip Anwendung. Das Schadenereignisprinzip wird hingegen in der Haftpflichtversicherung für typische Nebenrisiken genutzt, etwa bei:
- Miet- und Pachtsachschäden
- Haus- und Grundbesitzerrisiken
- Bürohaftpflichtschäden
- Schäden durch Arbeitsmaschinen
Abgrenzung:
- Schadenereignisprinzip: maßgeblich ist das tatsächliche Schadensereignis beim Dritten.
- Verstoßprinzip: entscheidend ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung (z. B. Planungsfehler).
- Manifestationsprinzip: maßgeblich ist die erstmalige Feststellung des Schadens.
- Claims-made-Prinzip: es zählt die erstmalige Anspruchserhebung durch den Dritten.
Synonyme: Schadenereignistheorie, Ereignisprinzip.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure bedeutet das Schadenereignisprinzip Sicherheit bei Nebenrisiken, die nicht unmittelbar mit der Planungsleistung verbunden sind. Tritt ein Schaden z. B. bei einer vermieteten Bürofläche oder durch ein Arbeitsgerät ein, kommt es ausschließlich darauf an, wann der Schaden sichtbar wird.
Für das Kerngeschäft – Planen und Überwachen – bleibt aber das Verstoßprinzip entscheidend. Wichtig ist daher, dass Architekten die Unterschiede kennen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Praxisbeispiel
Ein Architekt vermietet im eigenen Bürogebäude Räume an einen Freiberufler. Durch einen Defekt an der Heizungsanlage tritt im Winter 2026 Wasser aus und beschädigt die Einrichtung des Mieters. Obwohl die Ursache des Defekts (Materialermüdung) schon 2024 vorlag, gilt 2026 als Versicherungsfall – weil in diesem Jahr der eigentliche Schaden beim Mieter eintrat.
FAQ
In welchen Bereichen wird das Schadenereignisprinzip angewendet?
Vor allem bei Nebenrisiken wie Bürohaftpflicht, Haus- und Grundbesitz oder Mietsachschäden. Für die eigentliche Berufstätigkeit von Architekten gilt in der Regel das Verstoßprinzip.
Was ist der Vorteil des Schadenereignisprinzips?
Es schafft Klarheit: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Schaden tatsächlich auftritt – nicht ein weit zurückliegender Fehler.
Kann es zu Problemen bei langwierigen Bauprojekten kommen?
Ja. Da Schäden oft erst Jahre nach der eigentlichen Ursache auftreten, ist dieses Prinzip für Planungsleistungen ungeeignet. Deshalb ist hier fast immer das Verstoßprinzip vertraglich vereinbart.
Ist das Schadenereignisprinzip in allen Haftpflichtversicherungen gleich geregelt?
Nein. Je nach Versicherer und Bedingungswerk kann die Definition variieren. Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
Verwandte Begriffe
- Verstoßprinzip
- Manifestationsprinzip
- Claims-made-Prinzip
- Versicherungsfall
- Berufshaftpflichtversicherung
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