Beim Schadenereignisprinzip tritt der Versicherungsfall in dem Moment ein, in dem der Schaden entsteht — unabhängig davon, wann die Pflichtverletzung begangen wurde und wann der Anspruch erhoben wird.
Das Prinzip ist der Regelfall der Betriebshaftpflichtversicherung und findet sich in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen. Es passt zu Risiken, bei denen Ursache und Wirkung zeitlich zusammenfallen: Ein Gerüstteil fällt herunter und beschädigt ein Fahrzeug — Handlung und Schaden im selben Moment.
Warum es für Planungsleistungen weniger passt
Bei Planungsfehlern liegen Ursache und Wirkung typischerweise weit auseinander. Ein Abdichtungsdetail wird 2020 falsch gezeichnet, der Wasserschaden entsteht 2027. Nach dem Schadenereignisprinzip wäre der Vertrag von 2027 zuständig, nach dem Verstoßprinzip der von 2020.
Beide Anknüpfungen haben ihre Logik — für die Berufshaftpflicht von Planungsbüros hat sich das Verstoßprinzip durchgesetzt, weil es an die eigene Leistung anknüpft und nicht an einen Zeitpunkt, auf den das Büro keinen Einfluss mehr hat.
Die schwierige Frage: Wann tritt der Schaden ein?
Auch dieses Prinzip hat seine Grauzone. Bei einer schleichenden Durchfeuchtung beginnt der Schaden mit dem ersten Eindringen von Wasser, nicht erst mit der sichtbaren Verfärbung. Genau daran setzt das Manifestationsprinzip an, das auf die Erkennbarkeit abstellt.
Abgrenzung
Synonyme: Ereignisprinzip, Occurrence-Prinzip.
Für Ihr Büro wird das Prinzip vor allem dort relevant, wo zwei Policen nebeneinander stehen. Die Betriebshaftpflicht folgt typischerweise dem Schadenereignisprinzip, die Berufshaftpflichtversicherung dem Verstoßprinzip.
Das hat zwei Folgen:
Prüfen Sie deshalb bei Vertragsänderungen beide Verträge gemeinsam — und klären Sie, welchem Prinzip jeder folgt.
Ein Architekturbüro betreut eine Baustelle. Bei einem Ortstermin stößt ein Mitarbeiter ein Messgerät um, das ein parkendes Fahrzeug beschädigt — Schaden und Handlung fallen zusammen. Zuständig ist die Betriebshaftpflicht nach dem Schadenereignisprinzip.
Im selben Projekt zeigt sich Jahre später ein Feuchteschaden aus einem Planungsfehler der Entwurfsphase. Hier greift die Berufshaftpflicht, und maßgeblich ist nach dem Verstoßprinzip der Vertrag aus der Zeit der Entwurfsplanung. Zwei Schäden am selben Projekt, zwei Policen, zwei verschiedene Stichtage.
Dass der Versicherungsfall mit dem Eintritt des Schadens eintritt — unabhängig von Pflichtverletzung und Anspruchserhebung.
Vor allem in der Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Berufshaftpflicht von Planungsbüros hat sich das Verstoßprinzip durchgesetzt.
Weil Fehler und Schaden oft Jahre auseinanderliegen. Der Schadenzeitpunkt liegt außerhalb des Einflussbereichs des Planungsbüros.
Mit der ersten Substanzverletzung, nicht erst mit ihrer Sichtbarkeit. Für schleichende Schäden ist das eine bekannte Streitfrage.
Berufs- und Betriebshaftpflicht folgen unterschiedlichen Prinzipien. Bei Vertragsänderungen sollten beide gemeinsam geprüft werden.