Schiedsklausel

Definition

Eine Schiedsklausel ist eine Vertragsbestimmung, in der die Parteien vereinbaren, dass Streitigkeiten aus dem Vertrag nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden (§ 1029 Abs. 1 ZPO).


Erklärung / Hintergrund

Die Schiedsklausel ist die häufigste Form einer Schiedsgerichtsvereinbarung. Sie wird direkt in Bau- oder Architektenverträge aufgenommen und entfaltet im Streitfall bindende Wirkung: Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen, stattdessen entscheidet ein privates Schiedsgericht.

Wesentliche Inhalte einer Schiedsklausel:

  • Festlegung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts,
  • Bezugnahme auf eine Schiedsgerichtsordnung (z. B. DIS – Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit),
  • Bestimmungen zur Zahl und Auswahl der Schiedsrichter,
  • Regelungen zu Ort, Sprache und Umfang des Verfahrens.

Eine wirksame Schiedsklausel erfordert eindeutige Formulierungen. Unklare oder pauschale Klauseln bergen das Risiko, dass sie im Streitfall unwirksam sind.

Abgrenzung:

  • Schiedsklausel: einzelne vertragliche Bestimmung in einem Vertrag.
  • Schiedsgerichtsvereinbarung: kann auch gesondert außerhalb eines Hauptvertrages geschlossen werden.
  • Mediation: freiwilliges Einigungsverfahren ohne bindenden Schiedsspruch.

Synonyme: Schiedsvereinbarungsklausel, Arbitration Clause.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Schiedsklausel in Verträgen mit Bauherren oder Projektpartnern bedeutsam. Sie ermöglicht es, Streitigkeiten durch ein vertrauliches und fachnahes Schiedsverfahren beizulegen, was oft schneller als ein staatlicher Prozess ist.
Allerdings sind die Kosten häufig höher, da die Parteien die Schiedsrichter selbst vergüten. Zudem besteht kein Berufungsrecht – der Schiedsspruch ist endgültig.


Praxisbeispiel

Ein Ingenieurvertrag über die Planung einer Brücke enthält eine Schiedsklausel nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung. Als es später zu Streitigkeiten über die Kostenberechnung kommt, klagt der Bauherr nicht vor einem Landgericht, sondern muss ein Schiedsverfahren einleiten. Das dreiköpfige Schiedsgericht entscheidet verbindlich über die Ansprüche.


FAQ

Ist eine Schiedsklausel immer verbindlich?

Ja. Sie schließt den ordentlichen Rechtsweg grundsätzlich aus, sofern sie wirksam vereinbart wurde.

In welchen Verträgen findet man Schiedsklauseln häufig?

Vor allem in Bauverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen sowie bei internationalen Projekten.

Kann eine Schiedsklausel auch nachträglich vereinbart werden?

Ja. Parteien können jederzeit nach Entstehen eines Konflikts eine Schiedsgerichtsvereinbarung treffen – entweder als Klausel oder als gesonderten Vertrag.

Welche Vorteile bietet eine Schiedsklausel?

Vertraulichkeit, Fachnähe der Schiedsrichter, Flexibilität im Verfahren und internationale Vollstreckbarkeit.


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