Definition
Eine Schiedsklausel ist die Schiedsvereinbarung in Gestalt einer Vertragsbestimmung — sie steht im Bau- oder Architektenvertrag selbst. Genau diese Form ist es, die bei privaten Bauherren scheitert.
Erklärung / Hintergrund
Die Klausel ist die häufigste Erscheinungsform der Schiedsvereinbarung und im gewerblichen Bereich unproblematisch. Ihre Schwäche liegt in der Verbindung mit dem Hauptvertrag: Ist ein Verbraucher beteiligt, verlangt das Gesetz eine gesonderte Urkunde, die keine anderen Vereinbarungen enthält. Eine Klausel im Architektenvertrag erfüllt das nie — sie steht per Definition zwischen anderen Regelungen.
Was eine tragfähige Klausel enthalten muss
- Eindeutige Reichweite. „Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag" erfasst auch Haftungsfragen; eine auf das Honorar beschränkte Formulierung tut das nicht.
- Besetzung des Gerichts. Zahl der Schiedsrichter und das Verfahren ihrer Benennung — sonst beginnt der Streit schon hier.
- Verweis auf eine Schiedsgerichtsordnung, damit Ablauf und Kosten geregelt sind.
- Ort, Sprache und anwendbares Recht, besonders bei Auslandsbezug.
Unklare Klauseln sind der häufigste Grund, warum sich am Anfang eines Verfahrens erst einmal über die Zuständigkeit streiten lässt — und dieser Vorstreit kostet Zeit und Geld, bevor es zur Sache geht.
Abgrenzung
- Schiedsgerichtsvereinbarung — der Oberbegriff; sie kann auch als eigenständige Urkunde geschlossen werden und ist dann auch mit Verbrauchern wirksam.
- Gerichtsstandsklausel — bestimmt nur, welches staatliche Gericht zuständig ist, nicht ob überhaupt eines entscheidet.
- Mediationsklausel — verpflichtet zum Einigungsversuch, nicht zur Unterwerfung unter eine Entscheidung.
Synonyme: Schiedsvereinbarungsklausel.
Praxisrelevanz
Für Planungsbüros ergibt sich eine einfache Regel: Ein Vertragsmuster mit Schiedsklausel taugt nicht für beide Auftraggebertypen. Bei gewerblichen Auftraggebern trägt sie, bei privaten Bauherren ist sie wirkungslos — und die Vorstellung, für alle Fälle vorgesorgt zu haben, ist dann falsch.
Bevor Sie einer vorgelegten Klausel zustimmen, prüfen Sie ihre Reichweite. Erfasst sie auch Schadensersatzansprüche, legt sie fest, in welchem Verfahren ein späterer Haftungsfall verhandelt wird — und bindet damit mittelbar Ihre Berufshaftpflichtversicherung, die an der Vereinbarung nicht beteiligt war. Diese Abstimmung gehört vor die Unterschrift.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurvertrag über eine Brückenplanung enthält die Klausel: „Streitigkeiten über die Vergütung entscheidet ein Schiedsgericht." Später macht der Auftraggeber Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Kostenberechnung geltend.
Nun stellt sich eine Frage, die niemand vorhatte zu klären: Ist das eine Streitigkeit über die Vergütung oder über Schadensersatz? Der Wortlaut spricht für das Erste, der Anspruch ist aber das Zweite. Bevor über die Sache verhandelt wird, streiten die Parteien über die Zuständigkeit — möglicherweise vor dem staatlichen Gericht, das prüfen muss, ob die Klausel greift. Eine Formulierung wie „alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag" hätte diesen Vorlauf erspart. Die Klausel war nicht zu eng gemeint, nur zu eng geschrieben.
FAQ
Ist eine Schiedsklausel im Architektenvertrag immer wirksam?
Nur zwischen Unternehmern. Bei Beteiligung eines Verbrauchers ist die Klausel im Hauptvertrag unwirksam; es bedarf einer gesonderten Urkunde.
Was gehört in eine Schiedsklausel?
Reichweite, Zahl und Benennung der Schiedsrichter, Verweis auf eine Schiedsgerichtsordnung sowie Ort, Sprache und anwendbares Recht.
Erfasst eine Schiedsklausel auch Haftungsfragen?
Nur, wenn sie weit genug formuliert ist. Eine auf Vergütungsfragen beschränkte Klausel deckt Schadensersatzansprüche nicht ab.
Was unterscheidet sie von einer Gerichtsstandsklausel?
Die Gerichtsstandsklausel wählt ein staatliches Gericht aus, die Schiedsklausel schließt den staatlichen Rechtsweg ganz aus.
Verwandte Begriffe
- Schiedsgericht – das Verfahren, in das die Klausel führt
- Schiedsgerichtsordnung – das Regelwerk, auf das eine tragfähige Klausel verweist
- Schiedsgerichtsvereinbarung – der Oberbegriff mit der auch für Verbraucher tauglichen Form
- Mediation – lässt sich als Vorstufe in dieselbe Klausel aufnehmen
- Vertrags- und Honorarrechtsschutz – die Deckung für den Fall, dass Sie selbst vorgehen
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