Eine Schiedsklausel ist die Schiedsvereinbarung in Gestalt einer Vertragsbestimmung — sie steht im Bau- oder Architektenvertrag selbst. Genau diese Form ist es, die bei privaten Bauherren scheitert.
Die Klausel ist die häufigste Erscheinungsform der Schiedsvereinbarung und im gewerblichen Bereich unproblematisch. Ihre Schwäche liegt in der Verbindung mit dem Hauptvertrag: Ist ein Verbraucher beteiligt, verlangt das Gesetz eine gesonderte Urkunde, die keine anderen Vereinbarungen enthält. Eine Klausel im Architektenvertrag erfüllt das nie — sie steht per Definition zwischen anderen Regelungen.
Was eine tragfähige Klausel enthalten muss
Unklare Klauseln sind der häufigste Grund, warum sich am Anfang eines Verfahrens erst einmal über die Zuständigkeit streiten lässt — und dieser Vorstreit kostet Zeit und Geld, bevor es zur Sache geht.
Abgrenzung
Synonyme: Schiedsvereinbarungsklausel.
Für Planungsbüros ergibt sich eine einfache Regel: Ein Vertragsmuster mit Schiedsklausel taugt nicht für beide Auftraggebertypen. Bei gewerblichen Auftraggebern trägt sie, bei privaten Bauherren ist sie wirkungslos — und die Vorstellung, für alle Fälle vorgesorgt zu haben, ist dann falsch.
Bevor Sie einer vorgelegten Klausel zustimmen, prüfen Sie ihre Reichweite. Erfasst sie auch Schadensersatzansprüche, legt sie fest, in welchem Verfahren ein späterer Haftungsfall verhandelt wird — und bindet damit mittelbar Ihre Berufshaftpflichtversicherung, die an der Vereinbarung nicht beteiligt war. Diese Abstimmung gehört vor die Unterschrift.
Ein Ingenieurvertrag über eine Brückenplanung enthält die Klausel: „Streitigkeiten über die Vergütung entscheidet ein Schiedsgericht." Später macht der Auftraggeber Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Kostenberechnung geltend.
Nun stellt sich eine Frage, die niemand vorhatte zu klären: Ist das eine Streitigkeit über die Vergütung oder über Schadensersatz? Der Wortlaut spricht für das Erste, der Anspruch ist aber das Zweite. Bevor über die Sache verhandelt wird, streiten die Parteien über die Zuständigkeit — möglicherweise vor dem staatlichen Gericht, das prüfen muss, ob die Klausel greift. Eine Formulierung wie „alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag" hätte diesen Vorlauf erspart. Die Klausel war nicht zu eng gemeint, nur zu eng geschrieben.
Nur zwischen Unternehmern. Bei Beteiligung eines Verbrauchers ist die Klausel im Hauptvertrag unwirksam; es bedarf einer gesonderten Urkunde.
Reichweite, Zahl und Benennung der Schiedsrichter, Verweis auf eine Schiedsgerichtsordnung sowie Ort, Sprache und anwendbares Recht.
Nur, wenn sie weit genug formuliert ist. Eine auf Vergütungsfragen beschränkte Klausel deckt Schadensersatzansprüche nicht ab.
Die Gerichtsstandsklausel wählt ein staatliches Gericht aus, die Schiedsklausel schließt den staatlichen Rechtsweg ganz aus.