Selbstbeteiligung

Definition

Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich festgelegte Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst tragen muss. Sie wird vom Gesamtschaden abgezogen, bevor der Versicherer leistet.


Erklärung / Hintergrund

Die Selbstbeteiligung gehört zu den Standardklauseln in Haftpflicht- und Sachversicherungen. Sie dient dazu, den Versicherungsnehmer an den Kosten zu beteiligen und damit einerseits die Schadenhäufigkeit gering zu halten, andererseits die Versicherungsprämien zu reduzieren.

In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfall üblich – z. B. 1.000 € oder 2.500 €. Sie wird unabhängig von der Höhe des Schadens fällig. Bei größeren Schäden ist der Anteil prozentual gering, bei vielen kleinen Schäden kann die Selbstbeteiligung jedoch spürbar ins Gewicht fallen.

Abgrenzung:

  • Selbstbeteiligung und Selbstbehalt werden in der Praxis oft synonym verwendet. Manche Versicherer unterscheiden, indem sie „Selbstbehalt“ als festen Betrag und „Selbstbeteiligung“ auch als prozentualen Anteil definieren.
  • Franchise: Sonderform, bei der der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadenshöhe leistet; bleibt der Schaden darunter, zahlt der Versicherungsnehmer komplett.

Synonyme: Selbstbehalt, Eigenanteil, Franchise.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Selbstbeteiligung ein zentraler Faktor bei der Vertragsgestaltung. Sie reduziert die laufenden Prämien, erhöht aber das Risiko, bei kleineren Schäden mehrfach selbst belastet zu werden.
Wichtig ist, die Höhe der Selbstbeteiligung so zu wählen, dass sie im Büroalltag finanziell tragbar bleibt – eine zu hohe Eigenbeteiligung kann im Ernstfall die Liquidität gefährden.


Praxisbeispiel

Ein Ingenieur verursacht durch einen Überwachungsfehler einen Sachschaden von 30.000 €. Seine Berufshaftpflichtversicherung reguliert den Schaden, zieht jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung von 2.500 € ab. Diesen Betrag muss der Ingenieur selbst tragen.


FAQ

Wird die Selbstbeteiligung bei jedem Schaden fällig?

Ja. Sie fällt pro Schadenfall an, unabhängig von der Schadenshöhe.

Lässt sich die Selbstbeteiligung beeinflussen?

Ja. Viele Versicherer bieten Modelle mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung an. Je höher der Eigenanteil, desto niedriger die Versicherungsprämie.

Deckt die Versicherung auch Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung?

Nein. Schäden, die niedriger sind als die vereinbarte Selbstbeteiligung, trägt der Versicherungsnehmer vollständig selbst.

Gibt es auch Jahres-Selbstbeteiligungen?

Ja. In manchen Verträgen ist die Selbstbeteiligung auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt, sodass nach mehreren Schadenfällen keine weiteren Eigenanteile anfallen.


Verwandte Begriffe


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