Sonstige Schäden

Definition

Sonstige Schäden sind Schadensarten, die nicht unter den klassischen Personenschaden fallen. Je nach Auslegung bezeichnet der Begriff entweder eine Restkategorie außerhalb von Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder er wird zusammenfassend für Sach- und Vermögensschäden genutzt.


Erklärung / Hintergrund

In Versicherungsbedingungen und in der Fachliteratur wird der Begriff „sonstige Schäden“ nicht einheitlich verwendet:

Variante 1 – Enge Auslegung (Restkategorie):
Sonstige Schäden sind Fälle, die sich nicht klar den klassischen Kategorien zuordnen lassen. Beispiele sind:

  • Datenverluste oder Funktionsstörungen ohne physischen Sachschaden,
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten,
  • immaterielle Beeinträchtigungen außerhalb des Schmerzensgeldes.

Variante 2 – Weite Auslegung (Sammelbegriff):
In vielen Versicherungsbedingungen steht „sonstige Schäden“ als Oberbegriff für Sach- und Vermögensschäden zusammengefasst. Versicherer grenzen dann typischerweise ab in:

  • Personenschäden, und
  • sonstige Schäden (= Sach- und Vermögensschäden).

Welche Definition im konkreten Fall gilt, ergibt sich immer aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Vertrags.

Abgrenzung:

  • Personenschaden: Verletzung oder Tod von Personen.
  • Sachschaden: Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache.
  • Vermögensschaden: reiner finanzieller Nachteil ohne Personen- oder Sachbezug.
  • Sonstige Schäden: je nach Auslegung entweder Restkategorie oder Sammelbegriff für Sach- und Vermögensschäden.

Synonyme: weitere Schäden, atypische Schäden, Sammelbegriff für Sach- und Vermögensschäden.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist es entscheidend, die verwendete Definition in ihrer Police zu kennen. Denn:

  • Wenn „sonstige Schäden“ als Sammelbegriff verstanden wird, umfasst die Deckung klar Sach- und Vermögensschäden.
  • Wenn die enge Definition gilt, sind besondere Risiken (z. B. digitale Schäden, immaterielle Beeinträchtigungen) nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind.

Praxisbeispiel

Ein Architekt übermittelt fehlerhafte BIM-Daten. Es entsteht kein klassischer Sachschaden, wohl aber eine Bauverzögerung mit Mehrkosten.

  • Nach enger Lesart wäre dies ein sonstiger Schaden, der nur versichert ist, wenn digitale Risiken eingeschlossen sind.
  • Nach weiter Lesart würde der Versicherer diesen Fall als Vermögensschaden einordnen, der unter den Begriff „sonstige Schäden“ fällt.

FAQ

Warum gibt es zwei Bedeutungen von „sonstige Schäden“?

Weil Versicherer den Begriff unterschiedlich verwenden: teils als Restkategorie, teils als Sammelbegriff für alles außer Personenschäden.

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

Die Definition im Bedingungswerk ist maßgeblich. Nur so lässt sich feststellen, ob bestimmte Schäden gedeckt sind.

Sind sonstige Schäden automatisch mitversichert?

Nein. Gerade digitale oder immaterielle Schäden sind oft nur über Zusatzdeckungen abgedeckt.

Wie erkenne ich, welche Definition gilt?

Indem man in den AVB nachschaut: Häufig steht dort explizit „Personenschäden sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)“.


Verwandte Begriffe


👉 Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Dein Büro auch bei sonstigen Schäden wie Datenverlusten oder Vermögensnachteilen abgesichert ist, beraten wir Dich gerne.