Ein Sublimit ist eine unterhalb der Versicherungssumme festgelegte Leistungsgrenze für bestimmte Risiken oder Schadenarten. Innerhalb dieser Teilbereiche leistet der Versicherer höchstens bis zum Sublimit, nicht bis zur allgemeinen Summe.
Sublimite sind das Instrument, mit dem Versicherer einzelne Risiken begrenzen, ohne die gesamte Police zu verteuern. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Die Summe im Versicherungsschein ist eine Obergrenze, aber nicht für alles.
Wo sie im Planungsbereich typischerweise greifen
Was oft übersehen wird
Zum Sublimit gehört häufig eine eigene Selbstbeteiligung und mitunter eine eigene Jahresmaximierung. Beides steht selten an derselben Stelle wie die Hauptsumme, wirkt sich im Schadenfall aber unmittelbar aus.
Abgrenzung
Synonyme: Teildeckungssumme, Teilversicherungssumme.
Sublimite sind der häufigste Grund dafür, dass eine Police besser aussieht, als sie im Schadenfall trägt. Eine Versicherungssumme in Millionenhöhe sagt nichts darüber aus, wie hoch die Grenze für das Risiko ist, das Sie tatsächlich trifft.
Drei Punkte für die Prüfung:
Ob und in welcher Höhe Ihre Berufshaftpflichtversicherung für ein bestimmtes Risiko leistet, ergibt sich aus dem konkreten Bedingungswerk und der vereinbarten Risikobeschreibung.
Ein Ingenieurbüro hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. Euro Versicherungssumme. Für Umweltschäden sieht der Vertrag ein Sublimit von 250.000 Euro vor.
Durch einen Planungsfehler kommt es zu einer Grundwasserverunreinigung, die Sanierung kostet 600.000 Euro. Der Versicherer leistet bis zum Sublimit, den Rest trägt das Büro. Die hohe Hauptsumme spielt für diesen Schaden keine Rolle — und in der Police stand beides nur wenige Zeilen voneinander entfernt.
Um schwer kalkulierbare Teilbereiche zu begrenzen, ohne die Prämie für die gesamte Police anzuheben.
In den Besonderen Bedingungen und in der Risikobeschreibung, meist bei der jeweiligen Deckungserweiterung — selten gebündelt an einer Stelle.
Häufig ja, gegen Mehrprämie. Einzelne Grenzen sind allerdings fest im Bedingungswerk verankert und nicht verhandelbar.
Oft ja. Deckungserweiterungen bringen regelmäßig eine eigene Selbstbeteiligung und teilweise eine eigene Jahresmaximierung mit.
Auf die Sublimite für die Risiken, die im eigenen Alltag tatsächlich vorkommen — und auf die Behandlung der Abwehrkosten.