Teilabnahme

Definition

Die Teilabnahme ist die Abnahme eines in sich abgeschlossenen Teils eines Werkes vor der Gesamtabnahme. Sie hat die gleichen rechtlichen Folgen wie eine vollständige Abnahme – allerdings nur für den jeweiligen Teilbereich (§ 640 BGB).


Erklärung / Hintergrund

Teilabnahmen sind insbesondere im Bauwesen von Bedeutung. Sie ermöglichen, dass bestimmte Abschnitte oder Gewerke eines Bauvorhabens bereits vor der Fertigstellung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkannt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten für den abgenommenen Teil dieselben Rechtsfolgen wie bei einer Schlussabnahme:

  • Gefahrübergang: Der Auftraggeber trägt das Risiko für Beschädigung oder Untergang.
  • Fälligkeit der Vergütung: Die Vergütung für den abgenommenen Teil wird fällig.
  • Beginn der Gewährleistungsfrist: Die Frist für Mängelansprüche startet für den abgenommenen Teil.
  • Beweislastumkehr: Nach der Teilabnahme liegt die Beweislast für Mängel beim Auftraggeber.

Teilabnahmen sind üblich bei großen Bauvorhaben, wenn etwa einzelne Bauabschnitte frühzeitig genutzt werden sollen (z. B. Teilfertigstellungen von Gebäudeteilen). Sie müssen in der Regel ausdrücklich vereinbart oder durch den Vertrag vorgesehen sein.

Abgrenzung:

  • Abnahme → bezieht sich auf das gesamte Werk.
  • Teilabnahme → nur auf einzelne, abgrenzbare Werkteile.
  • Technische Abnahme (z. B. Prüfungen, Messungen) ist kein rechtlicher Abnahmeakt im Sinne des BGB.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure spielt die Teilabnahme eine besondere Rolle: Sie sind häufig mit der Vorbereitung, Organisation und Dokumentation betraut. Teilabnahmen schaffen Klarheit über Vergütungsansprüche und Verantwortlichkeiten, bergen aber auch Risiken.

Problematisch kann sein, dass unterschiedliche Gewährleistungsfristen für verschiedene Teile des Projekts beginnen. Dadurch steigt die Komplexität in der Projektsteuerung. Architekten müssen Bauherren hier beraten und auf die Konsequenzen hinweisen.


Praxisbeispiel

Bei einem Schulneubau soll der Sporttrakt bereits ein Jahr vor der Gesamtabnahme durch die Gemeinde genutzt werden. Nach Fertigstellung wird daher eine Teilabnahme dieses Abschnitts durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Gewährleistungsfrist für den Sporttrakt separat, die Vergütung wird fällig, und der Bauherr trägt das Risiko für Beschädigungen. Das restliche Gebäude bleibt bis zur späteren Gesamtabnahme unter Verantwortung des Auftragnehmers.


FAQ

Ist eine Teilabnahme gesetzlich geregelt?

Ja, sie ist nach § 640 BGB möglich. Allerdings ist sie in der Praxis meist vertraglich geregelt oder ausdrücklich vereinbart.

Welche Risiken bestehen für den Auftraggeber?

Mit der Teilabnahme übernimmt er bereits frühzeitig das Risiko für Schäden und muss Mängel nachweisen. Zudem beginnen Gewährleistungsfristen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, was unübersichtlich werden kann.

Welche Vorteile hat eine Teilabnahme?

Der Auftragnehmer erhält frühzeitig Liquidität, da Teilvergütungen fällig werden. Der Auftraggeber kann Teilbereiche bereits nutzen, ohne das gesamte Bauvorhaben abzuschließen.

Welche Rolle haben Architekten bei der Teilabnahme?

Sie koordinieren die Durchführung, erstellen Protokolle, beraten den Bauherrn über Konsequenzen und achten darauf, dass Dokumentation und Restmängel klar festgehalten werden.


Verwandte Begriffe

  • Abnahme
  • [Werkvertrag]
  • [Mangel]
  • HOAI
  • [aaRdT – allgemein anerkannte Regeln der Technik]

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