Definition
Die UG (haftungsbeschränkt) ist die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Sie ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Mindestkapital (ab 1 €) und einer gesetzlichen Pflicht zur Rücklagenbildung (§ 5a GmbHG).
Erklärung / Hintergrund
Die UG wurde 2008 eingeführt, um Gründern eine flexible Alternative zur GmbH zu ermöglichen. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, Start-ups oder Dienstleister, die mit wenig Startkapital gründen wollen.
Wesentliche Merkmale:
- Mindeststammkapital: ab 1 € möglich (praktisch üblich: 500–1.000 € wegen Gründungskosten).
- Haftung: auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – keine persönliche Haftung der Gesellschafter.
- Thesaurierungspflicht: 25 % des Jahresüberschusses müssen als Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
- Gründung: durch Musterprotokoll vereinfacht und kostengünstig möglich.
- Rechtsgrundlage: GmbH-Gesetz (§ 5a GmbHG).
Abgrenzung:
- UG (haftungsbeschränkt): Mini-GmbH, haftungsbeschränkt, Mindestkapital ab 1 €.
- GmbH: Kapitalgesellschaft mit mindestens 25.000 € Stammkapital.
- Freiberufler: keine Kapitalgesellschaft, volle persönliche Haftung.
Synonyme: Mini-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die UG eine mögliche Gesellschaftsform, wenn sie die persönliche Haftung vermeiden, aber nicht sofort eine GmbH mit hohem Stammkapital gründen möchten.
Besonderheiten:
- Banken, Auftraggeber oder Kammern akzeptieren die UG nicht immer gleichwertig zur GmbH, da sie als „kleiner“ angesehen wird.
- Die Pflicht zur Rücklagenbildung kann die Gewinnausschüttung einschränken.
- Versicherungen und Auftraggeber verlangen oft zusätzlich eine persönliche Absicherung, da das Haftungskapital der UG sehr niedrig sein kann.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieur gründet eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1.000 €. Er schließt mehrere kleinere Planungsaufträge ab. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Nach einigen Jahren hat die UG Rücklagen von 25.000 € gebildet und wird in eine GmbH umgewandelt.
FAQ
Ist die UG eine eigene Rechtsform?
Nein, sie ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG.
Wie viel Kapital braucht man für eine UG?
Theoretisch reicht 1 €, praktisch sind höhere Beträge notwendig, um Gründungskosten und laufende Ausgaben zu decken.
Kann eine UG in eine GmbH umgewandelt werden?
Ja. Sobald 25.000 € Stammkapital erreicht sind, kann die UG zur GmbH umfirmieren.
Ist die Haftung wirklich beschränkt?
Ja, aber nur auf das Gesellschaftsvermögen. Bei Pflichtverletzungen (z. B. Insolvenzverschleppung) haften Geschäftsführer persönlich.
Verwandte Begriffe
- GmbH
- Haftung
- Gesetzliche Vertreter
- Gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse
- Berufshaftpflichtversicherung
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