Definition
Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) ist ein deutsches Gesetz, das die Haftung für Umwelteinwirkungen regelt. Es verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen, für Schäden an Menschen, Sachen und der Umwelt einzustehen – auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung).
Erklärung / Hintergrund
Das Umwelthaftungsgesetz trat 1991 in Kraft und ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie andere Spezialgesetze. Ziel ist es, Geschädigten von Umwelteinwirkungen einen direkten Ersatzanspruch zu geben und Betreiber umweltrelevanter Anlagen stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Wesentliche Inhalte:
- Gefährdungshaftung: Der Betreiber haftet bereits durch den Betrieb einer umweltgefährdenden Anlage, unabhängig von Verschulden.
- Haftungstatbestände: Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, Sachen und Vermögen durch Einwirkungen auf Luft, Boden und Wasser.
- Haftungshöchstgrenzen: für bestimmte Anlagentypen gelten betragsmäßige Obergrenzen.
- Beweislastumkehr: Der Betreiber muss nachweisen, dass der Schaden nicht von seiner Anlage verursacht wurde.
Betroffene Anlagen sind z. B.:
- Industrie- und Chemieanlagen,
- Tankstellen und Lagerstätten gefährlicher Stoffe,
- Abfall- und Kläranlagen,
- bestimmte Bauprojekte mit erheblichen Umweltrisiken.
Abgrenzung:
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG): Haftung gegenüber Dritten bei Umweltschäden.
- Umweltschadensgesetz (USchadG): staatliche Inanspruchnahme bei Schäden an Biodiversität und Lebensräumen.
- Umwelthaftpflichtversicherung: Versicherungslösung, die Haftungsrisiken aus dem UmweltHG abdeckt.
Synonyme: UmweltHG, Gesetz über die Haftung für Umwelteinwirkungen.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist das UmweltHG indirekt bedeutsam:
- Bei der Planung und Bauüberwachung von Anlagen mit Umweltrisiken müssen sie die Vorgaben kennen.
- Fehler in der Planung oder Kontrolle können dazu führen, dass Bauherren oder Betreiber in Anspruch genommen werden – die Regresskette kann bis zum Planer reichen.
- Versicherungen bieten spezielle Umwelthaftpflichtdeckungen, die Risiken aus dem UmweltHG absichern.
Praxisbeispiel
Eine Baufirma errichtet eine Tankstelle. Jahre später tritt durch eine fehlerhafte Ausführung Öl ins Erdreich und verunreinigt das Grundwasser. Der Betreiber wird nach dem Umwelthaftungsgesetz haftbar gemacht. Da die Ursache im Bau begründet liegt, nimmt der Betreiber Regress beim Bauunternehmen, das wiederum seine Berufshaftpflichtversicherung einschalten muss.
FAQ
Was ist der zentrale Unterschied zum BGB?
Das BGB setzt grundsätzlich ein Verschulden voraus. Das UmweltHG sieht eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vor.
Wer haftet nach dem UmweltHG?
Der Betreiber der umweltgefährdenden Anlage, nicht zwingend der Eigentümer oder Nutzer des Grundstücks.
Welche Rolle spielt die Beweislastumkehr?
Nicht der Geschädigte muss die Schadensursache beweisen, sondern der Betreiber muss nachweisen, dass seine Anlage den Schaden nicht verursacht hat.
Deckt eine Berufshaftpflichtversicherung Ansprüche nach dem UmweltHG?
Nur, wenn eine entsprechende Umweltdeckung vereinbart ist. Standardpolicen enthalten oft Sublimite oder Ausschlüsse.
Verwandte Begriffe
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensgesetz
- Umwelthaftpflichtrisiko
- Umweltrisikoversicherung
- Sublimit
👉 Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Police Haftungsrisiken nach dem Umwelthaftungsgesetz abdeckt, beraten wir Dich gerne.