Umweltrisikoversicherung

Definition

Die Umweltrisikoversicherung ist eine spezielle Versicherungslösung, die Unternehmen gegen Haftungsansprüche und Sanierungskosten aus Umweltschäden absichert – einschließlich Schäden an Naturgütern nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG).


Erklärung / Hintergrund

Bau- und Planungsprojekte sind häufig mit erheblichen Umweltrisiken verbunden. Schon kleine Fehler oder Unfälle können zu hohen Schäden führen, etwa durch Grundwasserkontamination, Bodenverunreinigungen oder Eingriffe in geschützte Biotope.

Die Umweltrisikoversicherung kombiniert in der Regel verschiedene Deckungsbausteine:

  • Umwelthaftpflichtversicherung: Haftung für Schäden an Dritten (z. B. Gesundheitsschäden, Sachschäden) durch Umwelteinwirkungen.
  • Umweltschadenversicherung: Haftung für Schäden an Biodiversität, Artenvielfalt und geschützten Lebensräumen nach dem USchadG.
  • Kostenübernahme für Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen, auch wenn diese von Behörden angeordnet werden.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz).

Besonderheit: Häufig sind sowohl plötzliche als auch allmähliche Umwelteinwirkungen mitversichert, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

Abgrenzung:

  • Umwelthaftpflichtversicherung: deckt Ansprüche Dritter.
  • Umweltschadenversicherung: deckt Schäden an Naturgütern (öffentlich-rechtlich).
  • Umweltrisikoversicherung: umfassender Oberbegriff, der beide Komponenten zusammenfasst.

Synonyme: Umwelthaftungsversicherung, Umweltrisiken-Police.


Praxisrelevanz

Für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen ist die Umweltrisikoversicherung besonders wichtig bei Projekten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial:

  • Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten,
  • Projekte mit Altlasten,
  • Einsatz von Gefahrstoffen,
  • Infrastrukturprojekte mit großem Eingriff in Natur und Landschaft.

Ohne speziellen Versicherungsschutz drohen hohe Eigenkosten, da Sanierungsmaßnahmen nach UmweltHG und USchadG regelmäßig Millionenbeträge erreichen können.


Praxisbeispiel

Ein Bauunternehmen arbeitet an der Erneuerung einer Brücke. Beim Rückbau alter Leitungen treten giftige Stoffe aus und gelangen ins Grundwasser. Neben den Ansprüchen von Anwohnern wegen kontaminierten Trinkwassers ordnet die Behörde umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an. Die Umweltrisikoversicherung deckt sowohl die zivilrechtlichen Ansprüche als auch die öffentlich-rechtlichen Sanierungskosten.


FAQ

Wer benötigt eine Umweltrisikoversicherung?

Alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit Umweltgefahren verursachen können – insbesondere Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Betreiber technischer Anlagen.

Ist die Umweltrisikoversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht generell. Für bestimmte Anlagen mit hohem Gefahrenpotenzial (z. B. Tankanlagen, Chemieanlagen) kann jedoch eine Pflicht zur finanziellen Absicherung bestehen.

Sind auch allmähliche Schäden mitversichert?

Ja, wenn dies in den Bedingungen ausdrücklich vereinbart ist. Standardmäßig gilt häufig nur Schutz für plötzliche, unfallartige Schäden.

Wie unterscheidet sie sich von einer klassischen Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflicht deckt Planungs- und Überwachungsfehler ab. Umweltrisiken sind dort oft nur eingeschränkt über Sublimite versichert. Eine Umweltrisikoversicherung bietet deutlich umfassenderen Schutz.


Verwandte Begriffe


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