Die Versicherungssumme ist die im Vertrag vereinbarte Höchstleistung, die der Versicherer im Schadenfall erbringt. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, trägt der Versicherungsnehmer die Differenz selbst.
Versicherungssumme und Deckungssumme werden in der Praxis gleichbedeutend verwendet; welcher Begriff im Vertrag steht, ist anbieterabhängig. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wie die Summe aufgeteilt und begrenzt ist.
Gliederung nach Schadenarten
Üblich sind getrennte Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Planungsbüros ist die Summe für Vermögensschäden die entscheidende Größe, weil Planungs- und Überwachungsfehler typischerweise keinen körperlichen Schaden verursachen, sondern finanzielle Nachteile. Sie liegt in vielen Verträgen deutlich unter den Summen für Personen- und Sachschäden — ausgerechnet am Hauptrisiko.
Weitere Stellschrauben
Mindestsummen
Für die Eintragung in die Architekten- und Ingenieurlisten schreiben die Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder Mindestversicherungssummen vor. Die konkreten Beträge unterscheiden sich je Bundesland und Berufsgruppe und sind eine Zulassungsvoraussetzung, keine Bedarfsermittlung.
Abgrenzung
Synonyme: Deckungssumme, Haftungssumme.
Die Versicherungssumme ist die Größe, die Auftraggeber prüfen — und die Ihr Büro am leichtesten anpassen kann. Genau deshalb wird sie überschätzt: Eine Erhöhung schließt keine Lücke im Deckungsumfang und ändert nichts daran, dass Erfüllungsansprüche außen vor bleiben.
Drei Punkte, die im Ernstfall zählen:
Was über der Summe liegt, bleibt bei Ihnen. Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter dafür mit ihrem Privatvermögen ein. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Ein Architekturbüro begeht einen Planungsfehler, der zu erheblichen Baukostensteigerungen führt. Der Bauherr fordert 2,5 Mio. Euro.
Entscheidend ist zunächst die Einordnung: Handelt es sich um einen Vermögensschaden, greift die dafür vereinbarte Summe — nicht die häufig deutlich höhere Summe für Personen- und Sachschäden. Liegt sie bei 500.000 Euro, bleiben 2 Mio. Euro beim Büro, obwohl die Police auf den ersten Blick gut ausgestattet wirkt. Zusätzlich ist zu prüfen, welcher Teil der Forderung überhaupt Schadensersatz ist und welcher Sowiesokosten oder Nacherfüllung betrifft.
Ja, die Begriffe werden gleichbedeutend verwendet. Welcher im Vertrag steht, hängt vom Anbieter ab.
Ja, durch Vertragsänderung oder Nachtrag. Für einzelne Vorhaben ist alternativ eine Objekt- oder Projektversicherung möglich.
Der Versicherer leistet bis zur vereinbarten Höhe, der Rest bleibt beim Büro. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich.
Ja, geregelt in den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder. Sie sind Voraussetzung für die Eintragung in die Kammerliste, kein Maßstab für den tatsächlichen Bedarf.
Das bestimmt die Maximierung. Bei zweifacher Maximierung steht sie im Versicherungsjahr zweimal bereit.