Bauherr zahlt Honorar nicht? So gehst du als Planer richtig vor

  • Dezember 15, 2025

Was tun, wenn der Bauherr das Honorar nicht zahlt?

Ein strukturierter Leitfaden für Architekten und Ingenieure bei Zahlungsverzug

Die Rechnung ist gestellt, die Leistung erbracht, die Frist abgelaufen – und auf dem Konto passiert: nichts. Stattdessen kommen Einwände. Zu teuer. Nicht vollständig. Angeblich mangelhaft. Für viele Architekt:innen und Ingenieur:innen ist das kein Ausnahmefall, sondern belastender Büroalltag.

Wenn der Bauherr das Honorar nicht zahlt, entscheidet nicht Lautstärke oder Druck – sondern Struktur. Wer jetzt überlegt handelt, kann den Zahlungsverzug kontrollieren. Wer hingegen zögert oder unkoordiniert eskaliert, riskiert Liquiditätsprobleme, Haftungsthemen und langwierige Auseinandersetzungen.

Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du bei ausbleibender Zahlung richtig vorgehst: von der Prüfung der Fälligkeit über Mahnung und Eskalation bis zur Frage, wann sich eine Klage wirklich lohnt – und wie du dich künftig besser absicherst.

Wenn der Bauherr nicht zahlt – ein typisches Szenario

Der Bauherr nutzt Einwände, um Zeit zu gewinnen, die Fälligkeit anzugreifen oder die Rechnungshöhe zu mindern.

In der Praxis läuft es häufig so ab: Die Abschlags- oder Schlussrechnung liegt seit Wochen vor. Zunächst kommt gar keine Reaktion. Dann – oft kurz vor oder nach Fristablauf – tauchen pauschale Einwendungen auf. Leistungen seien nicht vollständig erbracht, die Kosten zu hoch oder es gebe „Mängel“. Konkrete Benennung? Fehlanzeige.

Währenddessen laufen deine Fixkosten weiter. Mitarbeitende müssen bezahlt werden, andere Projekte finanzieren das offene Honorar quer. Das eigentliche Risiko liegt nicht nur im offenen Betrag, sondern in der Dynamik:
Arbeitest du weiter, finanzierst du das Projekt vor. Stellst du Leistungen ein, droht Eskalation.

Juristisch ist das kein Zufall. Pauschale Einwendungen werden gezielt eingesetzt, um die Fälligkeit des Honorars infrage zu stellen oder die Rechnung als „nicht prüffähig“ darzustellen. Genau deshalb brauchst du jetzt einen klaren, dokumentierten Ablauf – keine Bauchentscheidungen.

Erste Schritte, wenn der Bauherr nicht zahlt

Bevor du mahnst oder eskalierst, musst du klären, ob dein Honorar überhaupt fällig ist.

Der häufigste Fehler in dieser Phase: vorschnelles Mahnen ohne Prüfung der eigenen Ausgangslage. Dabei entscheidet sich hier, ob du später Druck aufbauen kannst – oder angreifbar wirst.

1. Vertrag und Honorarvereinbarung prüfen

Gibt es einen wirksamen Architekten- oder Ingenieurvertrag? Ist die Honorarvereinbarung klar geregelt?
Bei Verbraucherbauherren ist besonders wichtig: Wurden alle HOAI-Belehrungspflichten eingehalten? Formfehler können zu Honorarkürzungen führen.

2. Ist die Rechnung prüffähig – und damit fällig?

Prüfbarkeit heißt nicht „juristisch perfekt“, sondern nachvollziehbar. Der Bauherr muss in angemessener Zeit prüfen können:

  • welche Leistungsphasen abgerechnet werden
  • welche anrechenbaren Kosten zugrunde liegen
  • welche Honorarzone gilt
  • wie sich das Honorar rechnerisch zusammensetzt
  • welche Nebenkosten angesetzt werden

Fehlt diese Transparenz, kann der Bauherr die Zahlung verzögern – selbst ohne böse Absicht.

3. Sachliche Zahlungserinnerung senden

Ist die Rechnung prüffähig, folgt keine aggressive Mahnung, sondern eine klare, sachliche Zahlungserinnerung mit Frist (10–14 Tage).
Wichtig: eindeutige Bezeichnung der Forderung, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum.

4. Einwände aktiv und schriftlich einfordern

Reagiere nicht defensiv. Bitte konkret um Benennung:

  • welche Position wird beanstandet?
  • welche Leistung genau?
  • auf welcher Grundlage?

So zwingst du pauschale Behauptungen in die Substanz.

5. Förmliche Mahnung und Eskalationsankündigung

Bleibt die Zahlung aus, folgt die Mahnung mit klarer Frist und Hinweis auf mögliche Schritte: Mahnverfahren, Klage, Leistungseinstellung. Zustellung immer nachweisbar.

Merke: Ein sauberer Standardprozess schützt dich am Besten.


Welche Rechte haben Architekten bei Zahlungsverzug?

Dein Honoraranspruch steht, wenn Vertrag, Leistung und Fälligkeit sauber sind.

Architekten- und Ingenieurverträge sind in der Regel Werkverträge nach BGB mit Bezug zur HOAI. Der Honoraranspruch entsteht, wenn:

  1. die vertraglich geschuldete Leistung erbracht ist
  2. eine prüffähige Rechnung vorliegt
  3. keine durchgreifenden Einwendungen (z.B. Mängelanzeigen) bestehen

Mängelrügen richtig einordnen

Substantielle Mängelrügen können die Fälligkeit hemmen. Pauschale Aussagen („nicht vollständig“, „mangelhaft“) reichen dafür in der Regel nicht aus – müssen aber fachlich beantwortet werden.

Wichtig ist die Trennung: Nicht jeder behauptete Mangel ist ein honorarrelevanter Einwand.

Rechte bei fortgesetztem Verzug

Ist der Bauherr trotz Fristsetzung im Zahlungsverzug, kommen weitere Rechte in Betracht:

  • Leistungsverweigerung
  • Leistungseinstellung
  • Kündigung aus wichtigem Grund
  • gerichtliche Durchsetzung des Honorars

Diese Schritte sind wirksam – aber nur, wenn sie sauber vorbereitet sind. Erfahrungsgemäß gewinnen nicht die lautesten Büros, sondern die mit der besten Dokumentation.

Honorar einklagen – wann lohnt sich der Schritt wirklich?

Eine Klage lohnt sich nur bei klarer Beweislage und realistischer Kosten-Nutzen-Rechnung.

Eine Honorarklage ist kein Automatismus, sondern ein eigenes Projekt. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn:

  • Vertrag und Beauftragung eindeutig sind
  • die Rechnung prüffähig ist
  • Einwände pauschal sind oder entkräftet wurden
  • der Streitwert den Aufwand rechtfertigt

Stehen hingegen komplexe Mängel- oder Haftungsthemen im Raum, kann ein Verfahren schnell teuer werden – vor allem durch Sachverständigengutachten.

Alternativen zur Klage

Oft können folgende Maßnahmen sinnvoller sein als der sofortige Gang zum Gericht:

  • strukturierte Einwandklärung
  • Vergleichsverhandlungen
  • Mediation
  • gerichtliches Mahnverfahren (bei reinen Zahlungsforderungen)

Entscheidungshilfe aus der Praxis

Kriterium Eher Klage Eher Zurückhaltung
Vertrag eindeutig dokumentiert Beauftragung unklar
Rechnung prüffähig & sauber formale Schwächen
Einwände pauschal substanziell
Streitwert wirtschaftlich relevant gering
Kosten Rechtsschutz vorhanden volles Kostenrisiko

Wer trägt die Kosten bei einer Honorarstreitigkeit?

Ohne (Vertrags-) Rechtsschutzversicherung trägst du das Kostenrisiko zunächst selbst.

Zu den typischen Kosten gehören:

  • Gerichtsgebühren
  • eigene und gegnerische Anwaltskosten
  • Sachverständigenkosten (oft der größte Posten)

Gewinnt eine Partei vollständig, trägt die Gegenseite die Kosten. Bei teilweisem Obsiegen wird gequotelt – und genau hier liegt die Gefahr:
Selbst ein „gewonnener“ Prozess kann teuer sein, wenn einzelne Positionen gekürzt werden.

Rechtsschutz kann das Risiko deutlich senken, ersetzt aber keine saubere Vorbereitung. Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse solltest du kennen, bevor du deinen Fall eskalierst.

Wie du dich künftig vor Zahlungsausfällen schützt

Zahlungsausfälle vermeidest du durch Standards:

1. Saubere Vertragsgestaltung

  • klare Leistungsabgrenzung
  • transparente Honorarregelung
  • definierte Abschlagszahlungen
  • klare Fälligkeits- und Abnahmepunkte
  • HOAI-konforme Belehrung bei (Verbraucher-) Bauherren

2. Operative Routine im Büro

  • Abschläge früh und regelmäßig stellen
  • Einwände sofort schriftlich strukturieren
  • Nachträge sauber dokumentieren
  • Honorar nachvollziehbar herleiten

3. Unternehmerisches Risikomanagement

  • Bonität prüfen
  • Sicherheiten verhandeln
  • ggf. Factoring oder Honorarabsicherung
  • Honorar- oder Vertragsrechtsschutz als Liquiditätspuffer

Das größte Risiko für Honorarstreitigkeiten ist fehlende Struktur: alles aushalten, weiterarbeiten, hoffen. Am Ende schlägt ein gut organisierter Bürostandard Improvisation.

Fazit

Wenn der Bauherr das Honorar nicht zahlt, entscheidet nicht Emotion, sondern System.
Prüfbarkeit sichern, Beweise sammeln, Fristen setzen – in dieser Reihenfolge. Wer strukturiert vorgeht, behält die Kontrolle, selbst wenn der Konflikt eskaliert.

Der wichtigste Schritt ist meist der erste: Ordnung schaffen, bevor du Druck machst. Alles andere baut darauf auf.


Sie haben Fragen zur Vertragsrechtsschutzversicherung (auch Honorarrechtsschutzversicherung genannt)?

Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch.

 


Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist mein Honorar wirklich fällig?

Sobald die geschuldete Leistung erbracht ist und eine prüffähige Rechnung vorliegt.

Darf ich bei Nichtzahlung die Leistung einstellen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – aber nur nach sauberer Fristsetzung und rechtlicher Prüfung.

Reichen pauschale Mängelbehauptungen zur Zahlungsverweigerung?

In der Regel nein, sie müssen konkret und nachvollziehbar sein.

Lohnt sich ein gerichtliches Mahnverfahren?

Bei klaren Zahlungsforderungen ohne komplexe Sachfragen oft ja.

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