Definition
Haftung für Steuern und Sozialabgaben ist die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die die Gesellschaft nicht abführt. Grundlage sind vor allem § 69 AO sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB.
Erklärung / Hintergrund
Hier haftet der Geschäftsführer nicht der eigenen Gesellschaft, sondern unmittelbar dem Finanzamt oder der Krankenkasse. Es ist der häufigste Fall der Außenhaftung, und er betrifft auch Unternehmen, die nie in die Insolvenz geraten.
Steuern. Zu den steuerlichen Pflichten gesetzlicher Vertreter gehört es, die Steuererklärungen der Gesellschaft abzugeben und die Steuern aus den verwalteten Mitteln zu zahlen (§ 34 AO). Dieselben Pflichten hat jeder Verfügungsberechtigte, der wie ein Vertreter auftritt, etwa ein faktischer Geschäftsführer (§ 35 AO). Verletzt der Vertreter diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet er für die ausgefallenen Steuern und die Säumniszuschläge (§ 69 AO, Haftung der Vertreter). Das Finanzamt nimmt ihn per Haftungsbescheid in Anspruch, ohne vorher ein Gericht anrufen zu müssen.
Fehlt Geld, gilt der Grundsatz der anteiligen Tilgung: Der Geschäftsführer muss das Finanzamt im gleichen Verhältnis bedienen wie die übrigen Gläubiger. Für die Lohnsteuer ist der Maßstab strenger. Reicht das Geld nicht für die vollen Löhne samt Lohnsteuer, muss er die Löhne kürzen und die Lohnsteuer auf den gekürzten Betrag abführen. Bei der Lohnsteuerhaftung darf das Finanzamt außerdem sofort auf den Geschäftsführer zugreifen, ohne zuerst bei der GmbH zu vollstrecken (§ 219 AO). Aus der Mittelvorsorgepflicht folgt schließlich, dass er absehbare Steuerzahlungen rechtzeitig einplanen muss.
Eine Besonderheit am Bau ist die Bauabzugsteuer. Bezieht ein Unternehmer Bauleistungen, muss er 15 Prozent der Vergütung einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn der Leistende keine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt (§ 48 EStG). Kein Abzug ist nötig, wenn die Vergütung an denselben Leistenden im Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 Euro nicht übersteigt. Unterbleibt der Abzug, greift die Haftung des Leistungsempfängers nach § 48a Abs. 3 EStG. Ist der Leistungsempfänger eine GmbH, kann sich das über § 69 AO bis zum Geschäftsführer fortsetzen.
Sozialabgaben. Führt die GmbH die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht an die Krankenkasse ab, macht sich der Geschäftsführer nach § 266a StGB strafbar, sofern die Zahlung möglich gewesen wäre, und zwar auch dann, wenn gar kein Lohn gezahlt wurde (Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge). Die Krankenkasse kann ihn dann über § 823 Abs. 2 BGB persönlich auf Ersatz in Anspruch nehmen. Diese Haftung setzt Vorsatz voraus, wobei bedingter Vorsatz genügt.
Hinzu kommen strafrechtliche Folgen. Wer Steuern vorsätzlich verkürzt, begeht eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Wer leichtfertig handelt, begeht eine leichtfertige Steuerverkürzung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 378 AO). Wer angemeldete Lohnsteuer nicht abführt, handelt schon deshalb ordnungswidrig (§ 380 AO). In der Insolvenzreife gilt dagegen eine Entlastung: Hält der Geschäftsführer die Antragspflicht ein, verletzt er in dieser Phase keine steuerlichen Zahlungspflichten (§ 15b Abs. 8 InsO).
Abgrenzung:
- Steuerhaftung vs. Haftung für Sozialabgaben: Für Steuern genügt grobe Fahrlässigkeit. Für die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung haftet der Geschäftsführer nur bei Vorsatz.
- Haftung vs. Strafbarkeit: Die Haftung gleicht den Ausfall beim Finanzamt oder der Krankenkasse aus. Steuerhinterziehung und § 266a StGB sind daneben eigenständige Straftaten.
Synonyme: Steuer- und Sozialabgabenhaftung, Haftung der Vertreter nach § 69 AO.
Praxisrelevanz
Steuer- und Beitragstermine gehören in einen festen Fristenkalender, und die Zahlung sollte Ihnen jeden Monat bestätigt werden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, regeln Sie schriftlich, wer zuständig ist, und kontrollieren Sie trotzdem regelmäßig. In einer Krise ist jeder Geschäftsführer selbst gefordert. Reicht das Geld nicht für alles, haben die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer Vorrang; holen Sie in dieser Lage sofort Ihren Steuerberater dazu. Lassen Sie sich bei Bauleistungen eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen. Ob Ihre D&O-Versicherung Steuerhaftung einschließt, sollten Sie im Vertrag prüfen.
Praxisbeispiel
Ein Planungsbüro hat zwei Geschäftsführer, der kaufmännische ist für Lohn und Steuern zuständig. In einem Liquiditätsengpass führt er drei Monate lang weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge ab, um Lieferanten zu bezahlen. Finanzamt und Krankenkasse wenden sich an beide Geschäftsführer.
Haftungsseite: Der kaufmännische Geschäftsführer haftet für die Lohnsteuer nach § 69 AO und für die Arbeitnehmeranteile nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB, weil er bewusst nicht gezahlt hat. Der technische Geschäftsführer haftet für die Sozialabgaben nur bei eigenem Vorsatz. Für die Lohnsteuer kann schon eine grob fahrlässig vernachlässigte Kontrolle genügen.
Deckungsseite: Die Haftung aus § 266a StGB beruht auf Vorsatz und ist in der D&O regelmäßig nicht gedeckt. Ob die Lohnsteuerhaftung versichert ist, hängt vom Bedingungswerk ab. Beim technischen Geschäftsführer, dem nur Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, kommt Deckung eher in Betracht.
FAQ
Wann haftet der Geschäftsführer für Steuerschulden der GmbH?
Wenn er seine steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt und die Steuer deshalb ausfällt. Er haftet dann mit seinem Privatvermögen, einschließlich der Säumniszuschläge. Einfache Fahrlässigkeit reicht für diese Haftung nicht.
Was ist ein Haftungsbescheid?
Mit einem Haftungsbescheid fordert das Finanzamt die Steuerschuld der GmbH direkt vom Geschäftsführer. Es braucht dafür kein Gerichtsurteil. Gegen den Bescheid kann der Geschäftsführer Einspruch einlegen.
Haftet der Geschäftsführer auch, wenn gar kein Lohn gezahlt wurde?
Für die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ja. § 266a StGB knüpft an die geschuldeten Beiträge an, nicht an die Lohnzahlung. Der Geschäftsführer muss die Beiträge also auch abführen, wenn die Gehälter ausbleiben.
Deckt die D&O-Versicherung Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge ab?
Nur eingeschränkt. Die Haftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge setzt Vorsatz voraus und ist deshalb regelmäßig nicht gedeckt. Bei der Steuerhaftung kommt es auf das Bedingungswerk an. Geldstrafen und Bußgelder übernimmt die D&O regelmäßig nicht, und nach überwiegender Ansicht sind sie auch nicht versicherbar.
Gilt die Bauabzugsteuer auch für Architekten und Ingenieure?
Reine Planungsleistungen sind keine Bauleistungen im Sinne des § 48 EStG. Lässt Ihr Büro aber selbst Bauleistungen ausführen, etwa beim Umbau der eigenen Räume, kann die Abzugspflicht greifen, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt und die Vergütung an den Handwerker im Jahr über 5.000 Euro liegt.
Verwandte Begriffe
- Außenhaftung – der Oberbegriff für die Haftung gegenüber Dritten.
- Ressortverteilung – wie weit sie die Haftung bei mehreren Geschäftsführern begrenzt.
- Geschäftsführerhaftung in Krise und Insolvenz – warum Steuern und Abgaben in der Krise besonders riskant werden.
- Ausschlüsse in der D&O-Versicherung – warum Vorsatzdelikte oft nicht versichert sind.
- Faktischer Geschäftsführer – wer ohne Bestellung trotzdem für Steuern haftet.
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