Definition
Die Kapitalbeteiligungsklausel kürzt in der D&O-Versicherung den Schutz bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft um die Beteiligungsquote des verantwortlichen Organs oder seiner Angehörigen. Nach den GDV-Musterbedingungen ist der Teil des Anspruchs nicht versichert, der dieser Quote entspricht (A-6.3).
Erklärung / Hintergrund
Hinter der Klausel steht ein einfacher Gedanke. Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, trifft ein Schaden der GmbH wirtschaftlich auch ihn. Zahlt der Versicherer den vollen Anspruch an die GmbH, fließt ein Teil davon über die Beteiligung an den Geschäftsführer zurück. Diesen Eigenanteil soll die Versicherung nicht tragen. Zudem soll die Klausel verhindern, dass Gesellschafter sich über ihre Gesellschaft die Versicherungsleistung verschaffen.
Nach den GDV-Musterbedingungen gilt im Einzelnen:
- Anwendungsbereich: Die Kürzung betrifft nur Ansprüche des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Tochtergesellschaft, also die Innenhaftung. Ansprüche Dritter sind nicht betroffen. Nach dem Wortlaut gilt die Kürzung auch, wenn der Insolvenzverwalter Ansprüche der Gesellschaft geltend macht. Für Alleingesellschafter ist das der wichtigste Fall.
- Beteiligung: Erfasst sind unmittelbare und mittelbare Beteiligungen, etwa über eine Holding. Beteiligungen von Angehörigen werden mitgezählt, etwa von Ehegatten, Kindern oder Geschwistern.
- Zeitpunkt: Maßgeblich ist die Quote im Zeitpunkt des Versicherungsfalls. War sie bei der Pflichtverletzung höher, zählt die höhere Quote.
Für Planungsbüros hat die Klausel große Bedeutung. Viele Geschäftsführer sind zugleich Gesellschafter. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer entfällt der Schutz für Innenansprüche nach den GDV-Musterbedingungen vollständig. Marktbedingungen verzichten deshalb häufig auf die Klausel oder wenden sie erst ab einer hohen Beteiligung an. Ein verbleibender Eigenanteil lässt sich zum Teil über eine persönliche D&O absichern, soweit deren Bedingungen ihn nicht ebenfalls kürzen.
Abgrenzung:
- Kapitalbeteiligungsklausel vs. Major Shareholder Exclusion: Die Major Shareholder Exclusion stammt aus angloamerikanischen Policen. Sie schließt Ansprüche aus, die ein Großaktionär oder Großgesellschafter selbst erhebt, wenn seine Beteiligung eine Schwelle überschreitet. Maßgeblich ist also die Beteiligung des Anspruchstellers. Bei der Kapitalbeteiligungsklausel zählt die Beteiligung der in Anspruch genommenen Person.
- Kapitalbeteiligungsklausel vs. Insured vs. Insured: Der Insured-vs.-Insured-Ausschluss nimmt Ansprüche zwischen versicherten Personen und der Gesellschaft ganz aus. In deutschen Bedingungen ist er unüblich und meist auf Ansprüche in den USA beschränkt. Die Kapitalbeteiligungsklausel kürzt nur um eine Quote.
Synonyme: Beteiligungsklausel, Kapitalbeteiligungsklausel nach A-6.3; verwandt ist die Major Shareholder Exclusion.
Praxisrelevanz
Prüfen Sie, ob Ihre D&O eine Kapitalbeteiligungsklausel enthält und ab welcher Quote sie greift. Erfassen Sie dabei auch mittelbare Beteiligungen und Beteiligungen von Angehörigen. Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollte die Klausel gestrichen oder deutlich eingeschränkt sein. Ob Ihre D&O-Versicherung darauf verzichtet, steht im Bedingungswerk.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro hat drei Gesellschafter. A hält 40 Prozent und ist Geschäftsführer. Seine Ehefrau hält 10 Prozent, ein weiterer Gesellschafter 50 Prozent. A nimmt ohne Kalkulation einen Generalplanerauftrag an, der 300.000 Euro Verlust bringt. Die übrigen Gesellschafter beschließen, ihn in Anspruch zu nehmen.
Haftungsseite: A haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn die Annahme ohne Kalkulation pflichtwidrig war. Die Gesellschafter müssen die Geltendmachung beschließen (§ 46 Nr. 8 GmbHG). A hat dabei kein Stimmrecht (§ 47 Abs. 4 GmbHG).
Deckungsseite: Nach den GDV-Musterbedingungen zählen die Beteiligungen von A und seiner Ehefrau zusammen. Der Versicherungsschutz wird um 50 Prozent gekürzt. Vom Schadenersatz sind höchstens 150.000 Euro versichert, den Rest muss A selbst tragen. Ob auch die Abwehrkosten gekürzt werden, hängt vom Bedingungswerk ab. Verzichtet das Bedingungswerk auf die Klausel, ist der volle Anspruch versichert, vorbehaltlich anderer Ausschlüsse.
FAQ
Was ist die Kapitalbeteiligungsklausel?
Eine Regel, nach der der Versicherungsschutz bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft um die Beteiligungsquote des Organs gekürzt wird.
Zählen auch Beteiligungen von Angehörigen?
Nach den GDV-Musterbedingungen ja, etwa von Ehegatten, Kindern oder Geschwistern.
Gilt die Klausel auch bei Ansprüchen Dritter?
Nein. Sie betrifft nur Ansprüche der eigenen Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften.
Was bedeutet das für Alleingesellschafter?
Nach den GDV-Musterbedingungen besteht für Ansprüche der eigenen GmbH dann kein Schutz.
Lässt sich die Klausel streichen?
Marktbedingungen verzichten häufig darauf oder wenden sie erst ab einer hohen Beteiligung an.
Verwandte Begriffe
- Ausschlüsse in der D&O-Versicherung – alle Ausschlüsse im Überblick.
- Gesellschafter-Geschäftsführer – für wen die Klausel besonders wichtig ist.
- Innenhaftung – die Ansprüche, die gekürzt werden.
- Insured vs. Insured – der vollständige Ausschluss von Innenansprüchen.
- D&O-Versicherung für Architektur- und Ingenieurbüros – worauf Planungsbüros achten sollten.
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