Das Abwehrkostenzusatzlimit ist eine vereinbarte Summe, die zusätzlich zur Versicherungssumme für die Kosten der Anspruchsabwehr zur Verfügung steht. Damit mindern Verfahrenskosten nicht den Betrag, der für die Regulierung bleibt.
Im Grundsatz werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Bei einem mehrjährigen Bauprozess mit mehreren Gutachten kann so ein erheblicher Teil der Summe für Anwälte und Sachverständige aufgezehrt werden — bevor überhaupt reguliert wird.
Wie das Zusatzlimit wirkt
Es stellt einen eigenen Topf bereit. Die Versicherungssumme bleibt damit vollständig für die Regulierung erhalten. Üblich ist eine betragsmäßige Begrenzung; ein unbegrenztes Zusatzlimit ist die Ausnahme.
Was zu prüfen ist
Abgrenzung
Synonyme: zusätzliches Abwehrkostenlimit, Kosten auf Zusatzbasis.
Für Ihr Büro ist das Zusatzlimit dort besonders wertvoll, wo die Versicherungssumme knapp am erwarteten Schadenpotenzial bemessen ist — also fast immer bei größeren Projekten.
Zwei Konstellationen:
Die Erweiterung ist typischerweise gegen Mehrprämie erhältlich und meist günstiger als eine entsprechende Erhöhung der Hauptsumme. Ob und in welcher Ausgestaltung Ihre Berufshaftpflichtversicherung ein Zusatzlimit vorsieht, ergibt sich aus dem Bedingungswerk.
Ein Ingenieurbüro mit 2 Mio. Euro Versicherungssumme wird auf 1,9 Mio. Euro in Anspruch genommen. Das Verfahren dauert fünf Jahre, drei Gutachten werden eingeholt; die Abwehrkosten belaufen sich auf 180.000 Euro.
Ohne Zusatzlimit stehen für die Regulierung noch 1,82 Mio. Euro zur Verfügung — bei einer teilweisen Verurteilung über 1,9 Mio. Euro entstünde eine Lücke von 80.000 Euro, die das Büro selbst trägt. Mit Zusatzlimit bleiben die 2 Mio. Euro vollständig erhalten. Der Unterschied entsteht allein durch eine Klausel, die bei Vertragsabschluss selten geprüft wird.
Eine zusätzlich zur Versicherungssumme vereinbarte Summe für die Kosten der Anspruchsabwehr.
Weil Abwehrkosten im Grundsatz angerechnet werden und bei langen Verfahren einen erheblichen Teil der Summe aufzehren können.
Es ist als Erweiterung verbreitet, aber nicht selbstverständlich. Höhe und Ausgestaltung unterscheiden sich zwischen Anbietern.
Es ist typischerweise gegen Mehrprämie erhältlich — meist günstiger als eine entsprechende Erhöhung der Hauptsumme.
Auf Höhe, Maximierung, das Verhältnis zur Hauptsumme und darauf, welche Kostenarten erfasst sind.