Freistellung

Definition

Freistellung bedeutet im Versicherungsrecht, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter entbindet und für die Regulierung oder Abwehr dieser Ansprüche einsteht.


Erklärung / Hintergrund

Die Freistellung ist eine zentrale Funktion der Berufshaftpflichtversicherung. Sie umfasst:

  • Prüfung: Der Versicherer prüft zunächst, ob ein Anspruch überhaupt berechtigt ist.
  • Abwehr: Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden im Rahmen des passiven Rechtsschutzes abgewehrt.
  • Zahlung: Berechtigte Forderungen werden übernommen, sodass der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Schadenszahlung freigestellt wird.

Damit stellt die Freistellung den Kern des Haftpflichtschutzes dar: Sie bewahrt Architekten und Ingenieure davor, im Schadenfall mit ihrem Privat- oder Betriebsvermögen haften zu müssen.

Abgrenzung:

  • Freistellung → Übernahme berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Abwehrkosten → Kosten für Anwälte, Gutachter oder Gerichte im Rahmen der Anspruchsabwehr, die der Versicherer zusätzlich trägt.
  • Direkte Regulierung → Zahlung von berechtigten Forderungen an den Geschädigten.

Synonyme: Haftungsfreistellung, Leistungsübernahme durch den Versicherer.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Freistellung die wichtigste Schutzfunktion ihrer Berufshaftpflicht. Ohne sie müssten sie sich selbst um die Abwehr und Regulierung von Ansprüchen kümmern und die Kosten tragen. Gerade bei komplexen Bauprojekten können diese Forderungen schnell existenzbedrohend werden.


Praxisbeispiel

Ein Bauherr macht wegen eines Planungsfehlers Schadenersatz geltend. Der Versicherer übernimmt die Prüfung: Unberechtigte Teile der Forderung werden abgewehrt, berechtigte Kosten reguliert. Das Ingenieurbüro wird vollständig von der Zahlungsverpflichtung freigestellt.


FAQ

Was bedeutet Freistellung in der Berufshaftpflicht?

Dass der Versicherer den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter entbindet – durch Abwehr oder Zahlung.

Ist Freistellung gleichbedeutend mit Schadensersatz?

Nein. Schadensersatz ist der Anspruch des Geschädigten. Freistellung ist die Leistung des Versicherers, diesen Anspruch für den Versicherten zu übernehmen.

Welche Kosten sind mit abgedeckt?

Neben berechtigten Schadenersatzforderungen auch die Abwehrkosten wie Anwalts- und Gerichtskosten.

Warum ist Freistellung so wichtig?

Weil sie Architekten und Ingenieure im Ernstfall davor schützt, persönlich für Schadensforderungen aufkommen zu müssen.


Verwandte Begriffe


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