Definition
Ein echter Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil, der nicht durch einen vorausgehenden Personen- oder Sachschaden verursacht wird, sondern ausschließlich im wirtschaftlichen Bereich entsteht.
Erklärung / Hintergrund
Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Vermögensschäden ist in der Haftpflichtversicherung zentral:
- Echte Vermögensschäden: treten unabhängig von Personen- oder Sachschäden auf. → Sie sind nur über eine Vermögensschadenhaftpflicht (z. B. Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren) abgedeckt.
- Unechte Vermögensschäden: ergeben sich als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden (z. B. Verdienstausfall nach Unfall). Diese sind in der Regel über die Berufs- und/oder Betriebshaftpflicht mitversichert.
Beispiele für echte Vermögensschäden bei Architekten und Ingenieuren:
- Falsche Flächenberechnung führt zu geringeren Mieteinnahmen des Bauherrn.
- Fehler in einer Ausschreibung verursachen überhöhte Baukosten.
- Unzutreffende Terminplanung führt zu Bauverzögerungen und erhöhten Finanzierungskosten.
Warum wichtig?
Gerade Planungs- und Beratungsleistungen im Bauwesen verursachen überwiegend echte Vermögensschäden. Diese Schäden können hohe Summen erreichen, ohne dass überhaupt ein „greifbarer“ Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
Abgrenzung:
- Echter Vermögensschaden: wirtschaftlicher Nachteil ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden.
- Unechter Vermögensschaden: tritt infolge eines Personen- oder Sachschadens auf.
- Personenschaden: Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben.
- Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung von Sachen.
Synonyme: reiner Vermögensschaden, finanzieller Schaden ohne Vor- oder Folgeschaden.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist der echte Vermögensschaden der häufigste Schadenfall. Anders als Bauunternehmer, die eher Sach- oder Personenschäden verursachen, haften Planer überwiegend für finanzielle Nachteile. Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar, um diese Risiken abzusichern.
Praxisbeispiel
Ein Architekt erstellt eine fehlerhafte Kostenberechnung für den Bau eines Bürogebäudes. Der Bauherr verlässt sich auf die Zahlen und geht von einem Budget von 5 Mio. Euro aus. Nach Ausschreibung der Leistungen stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten bei 6 Mio. Euro liegen. Der Bauherr verlangt vom Architekten Ersatz für die 1 Mio. Euro Mehrkosten – ein klassischer echter Vermögensschaden, da kein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
FAQ
Was ist ein echter Vermögensschaden?
Ein finanzieller Nachteil, der unabhängig von Personen- oder Sachschäden entsteht.
Sind echte Vermögensschäden in jeder Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Nein. Sie sind nur über eine Vermögensschadenhaftpflicht (Berufshaftpflicht) versichert.
Welche Schäden gelten als unechte Vermögensschäden?
Zum Beispiel Mietausfall, weil ein Gebäude nach einem Sachschaden nicht nutzbar ist.
Welche Deckungssummen sind üblich?
Für echte Vermögensschäden werden in Berufshaftpflichtverträgen von Architekten und Ingenieuren oft Summen zwischen 250.000 Euro und mehreren Millionen Euro vereinbart.
Warum ist die Unterscheidung für Architekten so wichtig?
Weil die meisten Fehler (Planung, Beratung, Ausschreibung) keine physischen Schäden verursachen, sondern ausschließlich finanzielle Nachteile.
Verwandte Begriffe
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