Definition
Ein unechter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht. Er tritt also nicht selbstständig auf, sondern mittelbar durch einen vorausgehenden Schaden an Personen oder Sachen.
Erklärung / Hintergrund
In der Haftpflichtversicherung wird zwischen echten (reinen) und unechten (folgenden) Vermögensschäden unterschieden:
- Echte Vermögensschäden: rein wirtschaftliche Nachteile ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. fehlerhafte Kostenberechnung).
- Unechte Vermögensschäden: finanzielle Folgen aus einem vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden.
Typische Beispiele für unechte Vermögensschäden:
- Verdienstausfall eines Bauarbeiters nach einem Baustellenunfall (Personenschaden → Vermögensschaden).
- Nutzungsausfall einer Maschine oder eines Gebäudes, nachdem es durch einen Fehler beschädigt wurde (Sachschaden → Vermögensschaden).
- Mietausfälle, weil ein Bauobjekt wegen eines Brandes oder Wasserschadens nicht genutzt werden kann.
Versicherungstechnisch gilt:
- Unechte Vermögensschäden sind in der Regel automatisch in der Betriebshaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht enthalten, da sie direkt mit Personen- oder Sachschäden verknüpft sind.
- Echte Vermögensschäden hingegen erfordern eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht (z. B. für Architekten und Ingenieure Pflicht).
Abgrenzung:
- Unechter Vermögensschaden: Folge eines Personen- oder Sachschadens.
- Echter Vermögensschaden: tritt unabhängig davon auf.
- Personenschaden: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung einer Sache.
Synonyme: Folgevermögensschaden, mittelbarer Vermögensschaden.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure spielen unechte Vermögensschäden eine Rolle, wenn z. B. durch einen Planungs- oder Überwachungsfehler Sach- oder Personenschäden entstehen, die weitere wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen. Diese können schnell sehr teuer werden – etwa bei langfristigen Nutzungsausfällen oder Verdienstausfällen. Daher sind sie ein wesentlicher Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
Praxisbeispiel
Ein Architekt übersieht bei der Bauüberwachung, dass ein Gerüst unsachgemäß gesichert ist. Es stürzt ein und beschädigt ein Nachbargebäude (Sachschaden). Der Mieter kann das Gebäude monatelang nicht nutzen und verliert dadurch erhebliche Mieteinnahmen. Diese entgangenen Einnahmen sind ein unechter Vermögensschaden, da sie direkt aus dem vorausgehenden Sachschaden resultieren.
FAQ
Sind unechte Vermögensschäden automatisch mitversichert?
Ja, sie sind Bestandteil der Haftpflichtversicherung, da sie an Personen- oder Sachschäden gekoppelt sind.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Weil echte Vermögensschäden nur über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert sind, unechte dagegen auch über die Betriebshaftpflicht.
Können unechte Vermögensschäden genauso hoch sein wie echte?
Ja. Besonders Nutzungsausfälle oder Verdienstausfälle können immense Summen erreichen.
Sind auch Mietausfälle unechte Vermögensschäden?
Ja, wenn sie aus einem vorherigen Sachschaden entstehen (z. B. Wasserschaden → Mietausfall).
Betrifft das Architekten und Ingenieure oft?
Ja, insbesondere wenn Bauüberwachungsfehler zu Schäden führen, die weitere finanzielle Nachteile nach sich ziehen.
Verwandte Begriffe
- Vermögensschaden (echt)
- Personenschäden
- Sachschäden
- Berufshaftpflichtversicherung
- Pflichtversicherung
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