Definition
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Unternehmen und Freiberufler – insbesondere Architekten und Ingenieure – vor Ansprüchen Dritter schützt, wenn durch ihre berufliche Tätigkeit echte Vermögensschäden entstehen.
Erklärung / Hintergrund
Während allgemeine Haftpflichtversicherungen Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende (unechte) Vermögensschäden absichern, deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausschließlich echte Vermögensschäden: also rein finanzielle Nachteile, die weder auf einer Körperverletzung noch auf einer Sachbeschädigung beruhen.
Für Architekten und Ingenieure ist sie deshalb unverzichtbar, weil Planungs- und Beratungsfehler fast immer finanzielle Folgen haben, etwa:
- fehlerhafte Kostenschätzungen,
- falsche Flächenberechnungen,
- mangelhafte Bauzeitenplanung,
- unzureichende Ausschreibungen, die Mehrkosten verursachen,
- fehlerhafte Beratung bei Baumaterialien oder Konstruktionen.
Wesentliche Punkte:
- Versicherungspflicht: In Deutschland ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure Pflicht und Voraussetzung für die Kammerzulassung.
- Leistungen:
- Prüfung, ob ein Anspruch berechtigt ist,
- Abwehr unbegründeter Forderungen (passiver Rechtsschutz),
- Übernahme berechtigter Schadensersatzleistungen.
- Deckungssummen: Je nach Bundesland gelten gesetzliche Mindestdeckungssummen, meist mehrere Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 250.000 Euro für Vermögensschäden.
Abgrenzung:
- Betriebshaftpflichtversicherung: deckt Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden.
- Berufshaftpflichtversicherung: für Architekten/Ingenieure in der Regel eine Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: konzentriert sich ausschließlich auf echte Vermögensschäden.
Synonyme: Vermögensschadenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung (für Architekten/Ingenieure im engeren Sinn).
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die zentrale Absicherung, um berufliche Risiken abzusichern. Da schon kleine Planungsfehler Schäden in Millionenhöhe verursachen können, schützt sie vor existenzbedrohenden Forderungen. Ohne diese Versicherung ist eine Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurkammer nicht möglich.
Praxisbeispiel
Ein Architekt erstellt eine fehlerhafte Ausschreibung, bei der Mengen falsch kalkuliert sind. Die Baukosten steigen um 400.000 Euro. Der Bauherr fordert diesen Betrag als Schadensersatz. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Teile ab und ersetzt den berechtigten finanziellen Schaden.
FAQ
Ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Architekten und Ingenieure dürfen ohne sie nicht in die Kammer aufgenommen werden.
Welche Schäden sind versichert?
Echte Vermögensschäden – also finanzielle Nachteile ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden.
Sind auch Personen- und Sachschäden enthalten?
Nein, diese sind Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Architekten und Ingenieure haben meist eine kombinierte Berufshaftpflicht, die beide Risiken abdeckt.
Welche Deckungssummen sind üblich?
Mindestens 250.000 Euro pro Fall für Vermögensschäden, in der Praxis häufig 500.000 Euro oder mehr.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Die Versicherung leistet in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit. Vorsatz ist dagegen ausgeschlossen.
Verwandte Begriffe
- Vermögensschaden (echt)
- Vermögensschaden (unecht)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Pflichtversicherung
- Passiver Rechtsschutz
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