Verschulden

Definition

Verschulden bezeichnet im rechtlichen Sinn die persönliche Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Verhaltens. Es setzt voraus, dass jemand eine Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begeht und dafür haftbar gemacht werden kann.

Erklärung / Hintergrund

Das Verschuldensprinzip ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts und insbesondere in § 276 BGB geregelt. Danach gilt:

  • Vorsatz: Der Handelnde weiß um sein Fehlverhalten und nimmt den Schaden bewusst in Kauf.
  • Fahrlässigkeit: Der Schaden entsteht durch mangelnde Sorgfalt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wird außer Acht gelassen.
    • Leichte Fahrlässigkeit: geringe Sorgfaltspflichtverletzung, „einfaches Versehen“.
    • Grobe Fahrlässigkeit: besonders schwerer Pflichtverstoß, „das muss jedem auffallen“.

Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Wer gegen anerkannte Regeln der Technik oder Vertragspflichten verstößt, kann bei nachweisbarem Verschulden haftbar gemacht werden.

Besonderheiten:

  • Beweislast: Nach Abnahme eines Bauwerks liegt die Beweislast für Mängel und Verschulden grundsätzlich beim Bauherrn.
  • Gefährdungshaftung: Manche Haftungen (z. B. aus dem Straßenverkehrsgesetz) knüpfen nicht an Verschulden, sondern an das bloße Risiko an – für Architekten jedoch selten relevant.
  • Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflichtversicherung leistet bei fahrlässigem Verhalten (leicht oder grob). Bei Vorsatz ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Abgrenzung:

  • Rechtswidrigkeit: objektiver Verstoß gegen geltendes Recht.
  • Verschulden: subjektiver Vorwurf, dass der Verstoß auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  • Gefährdungshaftung: Haftung ohne Verschulden, allein wegen der Risikoträgerschaft.

Synonyme: Schuld, Vorwerfbarkeit, Fehlverhalten.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist das Verschuldensprinzip Grundlage ihrer Haftung. Die meisten Schadensersatzansprüche im Bauwesen setzen ein Verschulden voraus. Einfache Fahrlässigkeit reicht in der Praxis meist aus, um haftbar zu werden. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt hier vor finanziellen Folgen – mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur übersieht bei der Prüfung eines Bauplans einen Fehler in der Statik. Der Fehler hätte bei sorgfältiger Kontrolle auffallen müssen. Da ihm ein Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vorgeworfen werden kann, handelt es sich um Fahrlässigkeit. Der Bauherr kann Schadensersatz verlangen, der über die Berufshaftpflicht abgesichert ist.

FAQ

Wann liegt Verschulden vor?

Wenn eine Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Ist Fahrlässigkeit immer ein Verschulden?

Ja, sowohl leichte als auch grobe Fahrlässigkeit gelten als Verschulden im rechtlichen Sinn.

Haftet man auch ohne Verschulden?

In Ausnahmefällen, z. B. bei Gefährdungshaftung. Für Architekten gilt in der Regel das Verschuldensprinzip.

Was passiert bei vorsätzlichem Verhalten?

Hier besteht kein Versicherungsschutz, und der Verursacher haftet persönlich in voller Höhe.

Welche Rolle spielt die Berufshaftpflicht?

Sie übernimmt Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten verursacht werden, und schützt so vor existenzbedrohenden Forderungen.

Verwandte Begriffe


👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Deine Berufshaftpflicht im Falle von Fahrlässigkeit schützt und wo Grenzen beim Vorsatz bestehen, beraten wir Dich gerne.