Versicherte Tätigkeit

Definition

Die versicherte Tätigkeit beschreibt den genauen Umfang der beruflichen Leistungen, die im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind.

Erklärung / Hintergrund

In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure wird die versicherte Tätigkeit im Versicherungsschein oder in den besonderen Bedingungen ausdrücklich definiert. Sie legt fest, welche Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind und grenzt den Deckungsbereich klar ab.

Typische Inhalte:

  • Klassische Architektenleistungen: Entwurfs- und Ausführungsplanung, Bauüberwachung, Beratung.
  • Ingenieurleistungen: Statik, technische Planung, Tragwerksplanung, Haustechnik.
  • Erweiterte Tätigkeiten: Projektsteuerung, Gutachterleistungen, Energieberatung, BIM-Management – jedoch nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind.

Die Definition der versicherten Tätigkeit ist entscheidend, da die Berufshaftpflichtversicherung nur für Schäden eintritt, die im Rahmen dieser Tätigkeiten entstehen.

Besonderheiten:

  • Berufsbildfremde Tätigkeiten (z. B. Bauträger- oder Generalunternehmerleistungen) sind nicht automatisch mitversichert.
  • Versehensklauseln können helfen, wenn Tätigkeiten versehentlich nicht gemeldet wurden.
  • Meldepflicht: Neue oder zusätzliche Tätigkeitsfelder müssen dem Versicherer angezeigt werden, um Deckungssicherheit zu haben.

Abgrenzung:

  • Versicherte Tätigkeit: genau definierter Tätigkeitsbereich im Vertrag.
  • Nicht versicherte Tätigkeiten: Leistungen, die nicht dem Berufsbild entsprechen oder nicht angezeigt wurden.
  • Primäre Risikobeschreibung: beschreibt den Kernbereich der versicherten Tätigkeit (klassische Architekten- oder Ingenieurleistungen).

Synonyme: versicherter Tätigkeitsbereich, abgesicherte Leistung, Deckungsumfang der Berufshaftpflicht.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Definition der versicherten Tätigkeit das Herzstück ihres Versicherungsschutzes. Wer Tätigkeiten übernimmt, die über die Standardleistungen hinausgehen (z. B. Projektsteuerung oder Nachhaltigkeitszertifizierung), muss sicherstellen, dass diese auch in der Police eingeschlossen sind. Andernfalls drohen Deckungslücken und persönliche Haftung.

Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt neben der Planung auch die Projektsteuerung eines Schulneubaus. Da in seiner Berufshaftpflichtversicherung die Projektsteuerung nicht als versicherte Tätigkeit eingeschlossen ist, lehnt der Versicherer im Schadenfall die Deckung ab. Hätte der Architekt diese Tätigkeit vorher gemeldet und einschließen lassen, wäre er geschützt gewesen.

FAQ

Wie erkenne ich meine versicherte Tätigkeit?

Sie ist im Versicherungsschein oder in den besonderen Bedingungen ausdrücklich aufgeführt.

Muss ich neue Tätigkeitsfelder melden?

Ja. Werden Tätigkeiten aufgenommen, die nicht dem klassischen Berufsbild entsprechen, muss dies dem Versicherer angezeigt werden.

Sind Gutachterleistungen automatisch versichert?

Nicht zwingend. Sie müssen je nach Versicherer als zusätzliche versicherte Tätigkeit vereinbart werden.

Deckt die Berufshaftpflicht auch private Tätigkeiten?

Nein. Sie umfasst nur die im Vertrag definierten beruflichen Tätigkeiten.

Was passiert, wenn ich eine nicht versicherte Tätigkeit ausübe?

Dann besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Der Anspruch kann persönlich existenzbedrohend werden.

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