Definition
Ein Verzögerungsschaden ist ein Schaden, der dadurch entsteht, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. Er ist eine besondere Form des Schadensersatzes wegen Verzuges (§§ 280, 286 BGB).
Erklärung / Hintergrund
Im Bau- und Planungswesen sind Termine ein wesentlicher Bestandteil der Vertragserfüllung. Werden diese nicht eingehalten, entstehen oft erhebliche Folgekosten für den Bauherrn.
Wesentliche Punkte:
- Rechtsgrundlage: Der Schuldner (z. B. Architekt, Ingenieur oder Bauunternehmen) kommt in Verzug, wenn er eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt und dies zu vertreten hat (§ 286 BGB).
- Voraussetzungen:
- Fälligkeit der Leistung,
- Mahnung oder vertraglich fixierter Termin,
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
- Schaden: Ersatzfähig sind alle Vermögensnachteile, die durch die verspätete Leistung entstehen.
Typische Verzögerungsschäden im Bauwesen:
- Finanzierungskosten durch Bauzeitverlängerung,
- Mietausfälle, weil das Gebäude nicht rechtzeitig genutzt werden kann,
- zusätzliche Kosten durch Baupreissteigerungen,
- Kosten für Zwischenlösungen (z. B. Anmietung von Ersatzräumen).
Abgrenzung:
- Mangel: betrifft die Qualität der Leistung.
- Verzögerungsschaden: betrifft die rechtzeitige Erbringung der Leistung.
- Vertragsstrafe: pauschal vereinbarte Sanktion bei Terminüberschreitung, unabhängig vom tatsächlichen Schaden.
Synonyme: Schaden durch Leistungsverzug, Verzugsfolgeschaden.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure können Verzögerungsschäden besonders teuer werden, da Bauzeitüberschreitungen oft hohe Folgekosten nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jedoch in der Regel nur gesetzliche Haftung für Verzögerungsschäden – nicht aber vertraglich verschärfte Haftungen (z. B. durch Vertragsstrafen oder garantierte Termine).
Praxisbeispiel
Ein Architekt liefert die Ausführungsplanung zwei Monate später als vereinbart. Dadurch verzögert sich der Baubeginn, und der Bauherr muss für diese Zeit zusätzliche Mietkosten für Ausweichflächen in Höhe von 60.000 Euro tragen. Diese Kosten sind ein Verzögerungsschaden und können als Schadensersatzanspruch gegenüber dem Architekten geltend gemacht werden.
FAQ
Wann entsteht ein Verzögerungsschaden?
Wenn eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und dadurch ein Vermögensnachteil entsteht.
Sind Verzögerungsschäden versichert?
Ja, sofern es sich um gesetzliche Haftung handelt. Nicht versichert sind Vertragsstrafen oder verschuldensunabhängige Garantien.
Muss der Bauherr den Schaden nachweisen?
Ja, er muss konkret darlegen, welche Kosten ihm durch die Verzögerung entstanden sind.
Gibt es eine Pflicht zur Mahnung?
Grundsätzlich ja. Ausnahme: Wenn ein fester Termin im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Können Verzögerungsschäden durch Vertragsgestaltung reduziert werden?
Ja, z. B. durch realistische Terminpläne, Zwischentermine und klare Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten.
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