Definition
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein in Deutschland geltendes Regelwerk, das die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen regelt und damit einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Bauverträge schafft.
Erklärung / Hintergrund
Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein von öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie der Bauwirtschaft entwickeltes Regelwerk, das in der Praxis fast flächendeckend Anwendung findet. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und regelmäßig überarbeitet.
Die VOB gliedert sich in drei Teile:
- VOB/A: Vergabe von Bauleistungen – regelt Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen.
- VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen – enthält ausgewogene Regelungen zu Rechten und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern, z. B. zu Abnahme, Mängeln, Kündigung.
- VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) – definiert technische Mindestanforderungen für einzelne Bauleistungen (z. B. Betonarbeiten, Dachdeckerarbeiten).
Die VOB ergänzt das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB. Wird sie im Bauvertrag vereinbart, gelten ihre speziellen Regelungen vorrangig.
Abgrenzung:
- BGB-Werkvertrag: gesetzliche Basis ohne besondere Anpassungen.
- VOB/B: speziell auf Bauprojekte zugeschnitten, mit kürzeren Gewährleistungsfristen und ausgewogenen Regelungen.
- HOAI: regelt das Honorar und die Leistungen von Architekten und Ingenieuren, nicht die Bauleistungen.
Synonyme: VOB, Bauvertragsordnung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die VOB besonders wichtig, da sie häufig die Grundlage für die Vertragsgestaltung in Bauprojekten ist. Architekten sind zudem oft in der Ausschreibung und Vergabe eingebunden und müssen die VOB/A anwenden. Für die Bauüberwachung ist die Kenntnis der VOB/B und VOB/C essenziell, um Nachträge, Mängelansprüche und Abnahmen korrekt zu begleiten. Ein fundiertes VOB-Wissen reduziert Konflikte und erleichtert die rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten.
Praxisbeispiel
Ein Architekt begleitet die Ausschreibung eines öffentlichen Bauvorhabens nach VOB/A. Während der Bauphase treten Mängel an der Abdichtung auf. Da die VOB/B Vertragsbestandteil ist, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen und – falls diese fehlschlägt – den Vertrag kündigen. Für den Architekten ist es entscheidend, die VOB-Regelungen zu kennen, um den Bauherrn richtig zu beraten und seine eigenen Pflichten korrekt wahrzunehmen.
FAQ
Ist die VOB verpflichtend?
Für öffentliche Auftraggeber ja (Vergaberecht). Private Auftraggeber können die VOB freiwillig vereinbaren.
Was unterscheidet VOB/B vom BGB?
Die VOB/B enthält praxisnahe Sonderregelungen, z. B. kürzere Verjährungsfristen für Mängel (4 Jahre bei Bauwerken).
Muss die VOB im Vertrag vereinbart werden?
Ja. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt ausschließlich das BGB.
Ändert die VOB etwas an der Haftung von Architekten und Ingenieuren?
Nein. Die VOB betrifft in erster Linie Bauunternehmer. Architekten und Ingenieure müssen sie jedoch kennen, um ihre Beratungs- und Überwachungsaufgaben korrekt wahrzunehmen.
Wie oft wird die VOB angepasst?
Regelmäßig, etwa alle 4–5 Jahre, um neue technische Standards und rechtliche Entwicklungen einzubeziehen.
Verwandte Begriffe
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