VOL - Verdingungsordnung für Leistungen

Definition

Die VOL war die Verdingungsordnung für Leistungen in Deutschland. Sie regelte bis 2017 die Vergabe öffentlicher Aufträge über Lieferungen und Dienstleistungen. Heute ist sie weitgehend durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt worden.

Erklärung / Hintergrund

Die VOL bestand aus zwei Teilen:

  • VOL/A: Vergabeordnung für Leistungen – regelt die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
  • VOL/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – legte die Vertragsabwicklung nach Zuschlagserteilung fest.

Bedeutung im Bauwesen:

  • Für Architekten und Ingenieure war die VOL nur mittelbar relevant, da ihre Leistungen früher unter die VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) fielen.
  • Seit der Reform 2016/2017 ist die VOF weggefallen und in die VgV überführt worden.
  • Die VOL/A wurde durch die UVgO ersetzt (unterhalb der EU-Schwellenwerte).
  • Die VOL/B gilt in vielen Verträgen weiterhin als Allgemeine Geschäftsbedingung, vergleichbar mit der VOB/B bei Bauleistungen.

Abgrenzung:

  • VOB: regelt Bauleistungen.
  • VOL: regelte bis 2017 Liefer- und Dienstleistungen (heute UVgO/VgV).
  • HOAI: regelt die Honorare und Leistungsbilder für Architekten und Ingenieure.

Synonyme: Verdingungsordnung für Leistungen, VOL/A, VOL/B.

Praxisrelevanz

Für aktuelle Bau- und Planungsverträge spielt die VOL nur noch eine geringe Rolle. Wichtig bleibt jedoch die VOL/B, die nach wie vor als Vertragsgrundlage für viele Liefer- und Dienstleistungsverträge verwendet wird. Architekten und Ingenieure sollten wissen, dass sie bei öffentlichen Aufträgen inzwischen nach VgV (oberhalb der EU-Schwellenwerte) oder UVgO (unterhalb der Schwellenwerte) ausschreiben – die VOL ist hier nicht mehr maßgeblich.

Praxisbeispiel

Eine Kommune schreibt 2015 die Lieferung von Möbeln für ein Schulgebäude nach der VOL/A aus. Heute würde ein vergleichbarer Auftrag unterhalb der EU-Schwellenwerte nach der UVgO vergeben, oberhalb der Schwellenwerte nach der VgV.

FAQ

Gibt es die VOL noch?

Die VOL/A wurde durch die UVgO ersetzt, die VOL/B ist weiterhin gültig.

Wofür galt die VOL?

Für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

Was ist der Unterschied zwischen VOL und VOB?

Die VOL galt für Lieferungen und Dienstleistungen, die VOB für Bauleistungen.

Ist die VOL für Architekten noch relevant?

Nein, Planungsleistungen fallen heute unter die VgV. Die VOL/B kann jedoch indirekt relevant bleiben, wenn Architekten Lieferverträge begleiten.

Wer wendet heute die VOL noch an?

Öffentliche Auftraggeber arbeiten inzwischen mit VgV und UVgO. Die VOL wird nur noch in Altverträgen oder durch Bezugnahme (VOL/B) genutzt.

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