Vorumsatzdeckung

Definition

Die Vorumsatzdeckung ist eine besondere Regelung in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, die bereits ab dem Zeitpunkt der Bürogründung Versicherungsschutz bietet – noch bevor ein nennenswerter Honorarumsatz erzielt wird.

Erklärung / Hintergrund

Architekten und Ingenieure sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, sobald sie sich selbstständig machen oder in die Kammer eingetragen werden wollen. Oft entsteht dabei ein zeitlicher Konflikt:

  • Der Versicherer kalkuliert die Prämie normalerweise auf Basis des Honorarumsatzes.
  • In den ersten Monaten nach Gründung existiert dieser Umsatz noch nicht oder nur in sehr geringer Höhe.

Die Vorumsatzdeckung löst dieses Problem:

  • Deckungsschutz besteht bereits ab Beginn der Tätigkeit, auch ohne Umsatz.
  • Prämienbasis ist eine pauschale Mindestprämie.
  • Sobald das Büro erste Umsätze erzielt, wird die Prämie nachträglich an den tatsächlichen Honorarumsatz angepasst.

Besonderheit:

  • Sie stellt sicher, dass junge Büros von Beginn an die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung haben.
  • Ohne Vorumsatzdeckung könnte ein Gründer keine Kammerzulassung erhalten und keine Aufträge annehmen.

Abgrenzung:

  • Vorumsatzdeckung: Übergangsdeckung in der Gründungsphase.
  • Vorsorgeversicherung: automatische Mitversicherung neu entstehender Risiken.
  • Nachhaftung: Schutz für Verstöße während der Laufzeit, die erst nach Vertragsende entdeckt werden.

Synonyme: Gründerdeckung, Berufshaftpflicht-Gründungsdeckung, Mindestdeckung.

Praxisrelevanz

Für Architekten- und Ingenieurbüros in der Gründungsphase ist die Vorumsatzdeckung unverzichtbar: Sie ermöglicht es, direkt nach Eintragung in die Kammer oder Aufnahme der Tätigkeit abgesichert zu arbeiten, ohne sofort die volle Prämienlast tragen zu müssen. Damit ist sie ein wichtiges Instrument zur Existenzgründung im Planungsbereich.

Praxisbeispiel

Ein junger Architekt gründet 2025 sein eigenes Büro. In den ersten Monaten hat er noch keine größeren Aufträge und kaum Honorarumsatz. Dank der Vorumsatzdeckung erhält er sofort die notwendige Berufshaftpflichtversicherung zur Kammerzulassung. Sobald sein Umsatz im ersten Jahr feststeht, passt der Versicherer die Prämie an die tatsächliche Höhe an.

FAQ

Ist die Vorumsatzdeckung Pflicht?

Nein, aber sie ist praktisch notwendig, um die Pflicht zur Berufshaftpflicht von Beginn an erfüllen zu können.

Wie lange gilt die Vorumsatzdeckung?

Bis der erste relevante Honorarumsatz vorliegt – dann erfolgt die Umstellung auf die reguläre Prämienberechnung.

Kostet die Vorumsatzdeckung extra?

Nein. Es wird lediglich eine Mindestprämie erhoben, die später mit der regulären Prämie verrechnet wird.

Gilt voller Versicherungsschutz trotz Vorumsatzdeckung?

Ja, der Schutz entspricht bereits der normalen Berufshaftpflicht – unabhängig vom Umsatz.

Für wen ist die Vorumsatzdeckung besonders wichtig?

Für Gründer, Einzelarchitekten, junge Ingenieurbüros oder Partnergesellschaften in der Anfangsphase.

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