VVG - Versicherungsvertragsgesetz

Definition

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das zentrale Gesetz des deutschen Versicherungsvertragsrechts. Es regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern im Rahmen von Versicherungsverträgen.

Erklärung / Hintergrund

Das VVG trat in seiner ersten Fassung 1908 in Kraft und wurde 2008 umfassend reformiert. Es soll Transparenz schaffen und die Interessen von Versicherungsnehmern – also Privatpersonen, Unternehmen oder Freiberuflern wie Architekten und Ingenieuren – schützen.

Zentrale Inhalte des VVG:

  • Vertragsabschluss (§§ 1–21 VVG): Welche Informationen der Versicherer geben muss und welche Anzeigepflichten der Versicherungsnehmer hat.
  • Obliegenheiten (§§ 28 ff. VVG): Pflichten des Versicherungsnehmers, z. B. wahrheitsgemäße Angaben, rechtzeitige Schadenmeldung.
  • Leistungspflichten des Versicherers (§§ 49 ff. VVG): Wann und in welchem Umfang der Versicherer zahlen muss.
  • Versicherungsfall (§§ 80 ff. VVG): Definition und Abwicklung von Schadenfällen.
  • Kündigung & Laufzeit (§§ 168 ff. VVG): Regelungen zu Vertragsdauer, Kündigungsrechten und Anpassungen.
  • Besonderheiten bei Pflichtversicherungen (§§ 113 ff. VVG): z. B. Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure.

Besonderheiten für Architekten und Ingenieure:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung (§ 113 VVG i. V. m. Architektengesetzen der Länder).
  • Bei Verletzung von Obliegenheiten (z. B. verspätete Schadenmeldung) kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
  • Das VVG regelt auch die Prozessführungsbefugnis des Versicherers – er darf im Namen des Versicherten Ansprüche abwehren.

Abgrenzung:

  • VVG: regelt das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
  • VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz): regelt die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen.
  • HGB (Handelsgesetzbuch): ergänzt für die bilanziellen Vorschriften von Versicherern.

Synonyme: Versicherungsvertragsrecht, VVG 2008 (reformiert).

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist das VVG die rechtliche Grundlage ihrer Berufshaftpflicht. Es bestimmt nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch, welche Pflichten gegenüber dem Versicherer eingehalten werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wer seine Obliegenheiten verletzt, riskiert den Verlust des Schutzes – ein erheblicher Risikofaktor bei Projekten mit hohen Haftungssummen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro meldet einen möglichen Schaden erst Monate nach Kenntnisnahme. Nach § 28 VVG kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn ihm dadurch Nachteile bei der Schadenaufklärung entstehen. Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung könnte er sogar vollständig leistungsfrei sein. Das VVG gibt hier den rechtlichen Rahmen vor.

FAQ

Was regelt das VVG?

Alle Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern, vom Vertragsabschluss bis zur Schadenabwicklung.

Warum ist das VVG für Architekten wichtig?

Weil es die Basis für ihre Berufshaftpflichtversicherung bildet, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was passiert bei Obliegenheitsverletzungen?

Der Versicherer kann seine Leistung kürzen oder verweigern, abhängig vom Verschuldensgrad.

Gilt das VVG auch für Pflichtversicherungen?

Ja, mit besonderen Regelungen in §§ 113 ff. VVG.

Gibt es europaweite Vorgaben?

Ja, das VVG setzt auch europäische Richtlinien (z. B. Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD) in deutsches Recht um.

Verwandte Begriffe


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