Abwehrkosten

  • Oktober 28, 2026

Definition

Abwehrkosten sind in der D&O-Versicherung die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, um einen Haftungsanspruch gegen eine versicherte Person abzuwehren, etwa Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Ihre Übernahme ist eine Hauptleistung der D&O, gleichrangig mit der Zahlung des Schadens.


Erklärung / Hintergrund

Die D&O hat eine Rechtsschutzfunktion. Der Versicherer übernimmt zuerst die Prüfung der Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab. Ob ein Anspruch berechtigt ist, steht oft erst nach langem Streit fest. Für die versicherte Person ist die Abwehr deshalb häufig die wichtigste Leistung.

Wie die Kosten geregelt sind, unterscheidet sich zwischen den Bedingungswerken erheblich:

  • Kostenanrechnung: Nach den GDV-Musterbedingungen werden Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet. Das weicht von der gesetzlichen Grundregel ab, nach der Prozesskosten zusätzlich zur Summe getragen werden (§ 101 Abs. 2 VVG). Manche Verträge sehen keine Anrechnung von Abwehrkosten vor oder ein eigenes Kostenlimit.
  • Kosten über Streitwert und Versicherungssumme: Übersteigt der Streitwert die Versicherungssumme, trägt der Versicherer nach den Musterbedingungen nur die Kosten nach einem Streitwert in Höhe der Summe.
  • Eigene Kosten des Versicherers: Seine internen Kosten für die Schadenbearbeitung gehen nicht zulasten der versicherten Person.
  • Abwehrdeckung unter Vorbehalt: Ist unklar, ob ein Ausschluss greift, übernimmt der Versicherer die Kosten oft vorläufig. Stellt sich später etwa eine wissentliche Pflichtverletzung heraus, kann er sie zurückfordern, sofern kein Rückforderungsverzicht für Abwehrkosten vereinbart ist.
  • Sofortkosten: Manche Verträge übernehmen dringende Kosten auch dann, wenn der Versicherer noch nicht zugestimmt hat, etwa bei einer Durchsuchung.

Im Gegenzug überlässt die versicherte Person dem Versicherer die Verfahrensführung. Er ist nach den Musterbedingungen bevollmächtigt, Erklärungen abzugeben und den Prozess zu führen (Regulierungsvollmacht und Prozessklausel). Diese Überlassung der Verfahrensführung ist zugleich eine Obliegenheit. Verteidigungskosten in einem Strafverfahren übernimmt der Versicherer nach den Musterbedingungen nur, wenn er die Bestellung des Verteidigers wünscht oder genehmigt (Strafrechtsschutz).

Abgrenzung:

  • D&O vs. Manager-Rechtsschutz: Der Manager-Rechtsschutz trägt nur Abwehrkosten. Die D&O trägt Abwehrkosten und den Schaden, wenn der Anspruch berechtigt ist.
  • D&O vs. Berufshaftpflicht: Auch die Berufshaftpflicht übernimmt Abwehrkosten, dort für Ansprüche gegen das Büro. Nach den üblichen Haftpflichtbedingungen werden sie dort nicht auf die Deckungssumme angerechnet, in der D&O nach den Musterbedingungen schon (Abwehrkosten).

Synonyme: Defence Costs, Verteidigungskosten, Abwehrschutz, passiver Rechtsschutz.


Praxisrelevanz

Prüfen Sie, ob Abwehrkosten in Ihrem Vertrag die Deckungssumme mindern und ob ein eigenes Kostenlimit besteht. Achten Sie darauf, ob der Versicherer die Kosten bei einem Vorwurf der Wissentlichkeit vorläufig übernimmt und ob er sie später zurückfordern kann. Beauftragen Sie im Ernstfall keinen Anwalt, bevor Sie die Wahl mit dem Versicherer abgestimmt haben, außer bei dringenden Maßnahmen. Wie Ihre D&O-Versicherung mit Kosten umgeht, entscheidet bei langen Verfahren oft mehr als die Höhe der Deckungssumme.

Praxisbeispiel

Eine Ingenieur-GmbH nimmt auf Beschluss ihrer Gesellschafter den früheren Geschäftsführer auf 500.000 Euro in Anspruch. Der Rechtsstreit dauert vier Jahre über zwei Instanzen. Die D&O hat eine Deckungssumme von 500.000 Euro, die Kosten werden angerechnet.

Haftungsseite: Das Berufungsgericht weist die Klage ab, der Geschäftsführer haftet nicht.

Deckungsseite: Die Abwehr hat 170.000 Euro gekostet, die der Versicherer vollständig trägt. Hätte der Geschäftsführer verloren, wären für den Schaden nur noch 330.000 Euro übrig geblieben, abzüglich eines Selbstbehalts und sofern im selben Jahr keine weiteren Fälle die Summe verbraucht hätten. Den Rest hätte er selbst tragen müssen.


FAQ

Was sind Abwehrkosten?

Die Kosten, um einen Schadenersatzanspruch zurückzuweisen. Dazu gehören vor allem Honorare für Anwälte und Gutachter sowie Gerichtskosten.

Werden Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet?

Nach den GDV-Musterbedingungen ja. Manche Verträge rechnen sie nicht an oder sehen ein eigenes Limit für Kosten vor.

Zahlt die D&O auch, wenn der Anspruch unberechtigt ist?

Ja, sofern für den Anspruch Versicherungsschutz besteht. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist eine Hauptleistung. In diesem Fall zahlt der Versicherer nur die Kosten und keinen Schadenersatz.

Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?

Das hängt vom Vertrag ab. Nach den Musterbedingungen beauftragt der Versicherer den Anwalt, viele Bedingungswerke lassen der versicherten Person die Wahl mit Zustimmung des Versicherers.

Muss ich Abwehrkosten zurückzahlen?

Nur wenn sich später herausstellt, dass kein Versicherungsschutz bestand, etwa wegen einer rechtskräftig festgestellten wissentlichen Pflichtverletzung, und der Vertrag die Rückforderung nicht ausschließt.


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