Abtretung

Definition

Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Rechtsgrundlage ist § 398 BGB.


Erklärung / Hintergrund

Durch die Abtretung geht eine bestehende Forderung – zum Beispiel ein Anspruch auf Zahlung – vom ursprünglichen Gläubiger auf den neuen Gläubiger über. Der Schuldner (Zessus) muss die Forderung nach erfolgter Abtretung an den neuen Gläubiger erfüllen.

Im Bau- und Planungswesen spielt die Abtretung eine große Rolle:

  • Abtretung von Honoraransprüchen: Architekten oder Ingenieure können offene Forderungen an Banken oder Factoringgesellschaften abtreten, um ihre Liquidität zu sichern.
  • Sicherungsabtretung: Häufig werden Ansprüche gegen Bauherren oder Auftraggeber zur Kreditsicherung abgetreten.
  • Abtretung von Versicherungsansprüchen: Ein Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus einer Versicherung an Dritte (z. B. Banken, Auftraggeber) abtreten. In vielen Policen gibt es jedoch Abtretungsverbote oder Zustimmungserfordernisse.

Synonyme: Zession, Forderungsübertragung.

Abgrenzung:

  • Verpfändung → hier wird die Forderung nur als Sicherheit verpfändet, nicht endgültig übertragen.
  • Inkassoauftrag → der Anspruch bleibt beim ursprünglichen Gläubiger, die Einziehung erfolgt nur im Namen des Inkassounternehmens.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Abtretung vor allem in zwei Zusammenhängen praxisrelevant:

  1. Liquiditätssicherung: Durch Abtretung von Honorarforderungen an Banken/Factoringgesellschaften können Finanzierungsspielräume geschaffen werden.
  2. Versicherungsansprüche: Auftraggeber verlangen gelegentlich, dass Architekten ihre Ansprüche aus Haftpflicht- oder Kautionsversicherungen abtreten, um im Schadenfall direkten Zugriff zu haben. Hier ist Vorsicht geboten, da viele Versicherer Abtretungen ohne Zustimmung ausschließen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro hat ein größeres Projekt abgeschlossen und noch offene Honorarforderungen von 100.000 Euro gegenüber dem Auftraggeber. Um einen neuen Auftrag vorzufinanzieren, tritt das Büro diese Forderung als Sicherheit an seine Bank ab. Die Bank ist damit neuer Gläubiger und hat das Recht, die Zahlung direkt vom Auftraggeber zu verlangen.


FAQ

Ist eine Abtretung immer möglich?

Grundsätzlich ja, außer die Abtretung ist durch Gesetz, Vertrag oder Geschäftsbedingungen ausgeschlossen (§ 399 BGB). Viele Versicherungsverträge enthalten Abtretungsverbote.

Muss der Schuldner der Abtretung zustimmen?

Nein, eine Abtretung ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Schuldners wirksam. Er muss jedoch über die Abtretung informiert werden, damit er mit befreiender Wirkung an den neuen Gläubiger leisten kann.

Kann man Ansprüche aus einer Versicherung abtreten?

Nur, wenn der Versicherer dies erlaubt. Viele Versicherungsbedingungen enthalten Abtretungsverbote, um Missbrauch zu verhindern.

Worin besteht das Risiko einer Abtretung?

Wer seine Forderung abtritt, verliert die direkte Kontrolle über sie. Zudem kann der Schuldner bei Unsicherheit über die Berechtigung die Zahlung verweigern, bis die Rechtslage geklärt ist.

Was ist eine stille Zession?

Bei einer stillen Zession wird die Abtretung dem Schuldner nicht mitgeteilt. Er zahlt weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger, der die Zahlung dann an den neuen Gläubiger weiterleitet.


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