Definition
Anrechenbare Kosten sind der Teil der Baukosten, der nach HOAI in die Honorarberechnung einfließt (§ 4 HOAI). Ihre Ermittlung dient zwei Zwecken zugleich — und nur einer davon ist eine Honorarfrage.
Erklärung / Hintergrund
Grundlage ist die Kostenberechnung nach DIN 276. Erfasst werden im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Bauwerks; herausgerechnet werden unter anderem Grundstücks-, Finanzierungs- und Betriebskosten. Welche Positionen im Einzelnen zählen, hängt vom Leistungsbild ab — Außenanlagen etwa bilden ein eigenes mit eigener Bemessungsgrundlage.
Der Doppelcharakter ist der entscheidende Punkt. Dieselbe Kostenermittlung ist
- Ihre Honorargrundlage — je höher die anrechenbaren Kosten, desto höher das Honorar, und
- die Entscheidungsgrundlage des Bauherrn — er kalkuliert Finanzierung und Machbarkeit darauf.
Daraus folgt ein struktureller Interessenkonflikt: Höhere Kosten nützen wirtschaftlich Ihnen und schaden dem Bauherrn. Das macht die Kostenermittlung im Streit besonders angreifbar — und ist der Grund, warum Annahmen und Grundlagen dokumentiert gehören.
Versicherungsrechtlich sind beide Richtungen zu trennen. Ein Fehler zu Ihren Gunsten betrifft Ihre Forderung: keine Haftpflichtfrage, sondern ein Honorarstreit. Ein Fehler in der Kostenermittlung, auf die der Bauherr seine Entscheidung stützt, führt zu einem Vermögensschaden — und das ist der Kernbereich der Berufshaftpflicht.
Abgrenzung
- Baukosten — die Gesamtkosten des Vorhabens einschließlich nicht anrechenbarer Positionen.
- Baukostenobergrenze — eine vereinbarte Beschaffenheit; sie betrifft die Haftung, nicht das Honorar.
- Honorarzone — die qualitative Einstufung nach Schwierigkeitsgrad, unabhängig von der Höhe.
Synonyme: honorarrelevante Kosten.
Praxisrelevanz
Halten Sie fest, auf welchem Stand und mit welchen Annahmen Sie die Kosten ermittelt haben — und aktualisieren Sie die Ermittlung, wenn sich Grundlagen ändern. Im Streit geht es fast nie um die Rechenoperation, sondern um die Frage, ob die Annahmen im Zeitpunkt der Erstellung vertretbar waren. Beurteilt wird das rückblickend, mit Kenntnis des Ergebnisses.
Trennen Sie außerdem die beiden Auseinandersetzungen, die daraus entstehen können. Eine Honorarklage gehört zur Honorarrechtsschutzversicherung; ein Vorwurf, der Bauherr habe auf einer falschen Kostenermittlung disponiert, ist ein Haftungsfall und gehört gemeldet. Häufig treten beide gleichzeitig auf — die Mängelrüge folgt der Honorarforderung auf dem Fuß.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro ermittelt für ein Wohnhaus Gesamtkosten von 3,5 Millionen Euro. Davon entfallen 500.000 Euro auf das Grundstück und 200.000 Euro auf die Außenanlagen; anrechenbar für das Gebäudehonorar bleiben 2,8 Millionen. Der Bauherr beanstandet die Honorarrechnung — und wirft dem Büro zugleich vor, die Kosten insgesamt zu niedrig angesetzt zu haben.
Zwei Vorwürfe aus einer Zahl, mit verschiedenen Zuständigkeiten. Der Streit über die anrechenbaren Kosten ist eine Honorarfrage: Es geht darum, welche Positionen nach HOAI einfließen, und die Auseinandersetzung führt das Büro selbst. Der Vorwurf einer zu niedrigen Kostenermittlung ist ein anderer — er betrifft die Grundlage, auf der der Bauherr finanziert und entschieden hat, und zielt auf einen Vermögensschaden. Dieser Teil gehört gemeldet, auch wenn das Büro im selben Verfahren als Kläger auftritt.
FAQ
Was fließt in die anrechenbaren Kosten ein?
Im Wesentlichen die Kosten der Bauwerksherstellung nach DIN 276. Grundstücks-, Finanzierungs- und Betriebskosten bleiben außen vor.
Zählen Außenanlagen dazu?
Für das Gebäudehonorar nicht. Sie bilden ein eigenes Leistungsbild mit eigener Bemessungsgrundlage, das gesondert zu beauftragen ist.
Was passiert bei einer fehlerhaften Ermittlung?
Das hängt von der Richtung ab. Wirkt sich der Fehler auf Ihr Honorar aus, ist es ein Honorarstreit. Hat der Bauherr auf der Grundlage disponiert, kommt ein Vermögensschaden in Betracht.
Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Die jeweils aktuelle Kostenermittlung. Ändern sich die Grundlagen, ist sie fortzuschreiben — der Stand gehört dokumentiert.
Ist ein Honorarstreit über die Berufshaftpflicht gedeckt?
Nein. Sie betrifft Schäden aus fehlerhafter Leistung; für eigene Forderungen kommt ein Honorarrechtsschutz in Betracht.
Verwandte Begriffe
- HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt, welche Kosten anrechenbar sind
- Baukosten – die Gesamtsumme, aus der die anrechenbaren Kosten herausgerechnet werden
- Baukostenobergrenze – die Haftungsseite derselben Zahl
- Vermögensschäden – die Schadenart bei fehlerhafter Kostenermittlung
- Berufshaftpflichtversicherung – zuständig für den Haftungs-, nicht den Honorarteil
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