Definition
Eine Baukostengarantie ist die vertragliche Zusicherung eines Architekten, Ingenieurs oder Bauunternehmens, dass die Gesamtkosten eines Bauvorhabens einen festgelegten Betrag nicht überschreiten werden.
Erklärung / Hintergrund
Die Baukostengarantie geht über die bloße Kostenschätzung oder -berechnung hinaus und stellt eine rechtsverbindliche Zusage dar.
- Sie kann in Planungsverträgen (z. B. Architektenvertrag) oder in Bauverträgen vereinbart werden.
- Wird die garantierte Baukostengrenze überschritten, haftet der Garantiegeber (Planer, Bauunternehmer) für die Mehrkosten.
Arten von Baukostenzusagen:
- Kostenrahmen / Kostenschätzung: noch unverbindlich (frühe Planungsphase).
- Kostenberechnung: schon detaillierter, aber noch keine Garantie.
- Baukostengarantie: rechtsverbindlich zugesicherte Höchstgrenze.
Rechtliche Folgen:
- Wird die garantierte Summe überschritten, kann der Bauherr Schadensersatz verlangen.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht nur die Pflicht zur kostengerechten Planung und Überwachung (nach HOAI), nicht aber zur Garantie.
Versicherungsrelevanz:
- Berufshaftpflichtversicherungen decken Haftung für Pflichtverletzungen ab (z. B. fehlerhafte Kostenschätzung).
- Baukostengarantien gelten jedoch als vertraglich übernommene Risiken und sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da sie über die gesetzliche Haftung hinausgehen.
Synonyme: Kostenobergrenzengarantie, Festpreisgarantie (bei Bauunternehmen).
Abgrenzung:
- Baukostenobergrenze → kann vereinbart werden, ist aber keine Garantie, sondern eine Zielgröße.
- Baukostengarantie → echte Garantie mit verschuldensunabhängiger Haftung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Baukostengarantie heikel:
- Sie führt zu einem erheblich höheren Haftungsrisiko.
- Sie ist in der Berufshaftpflichtversicherung meist nicht mitversichert.
- Bauherren verlangen sie dennoch oft, um Sicherheit über die Finanzierung zu erhalten.
Empfehlung für Planer:
- Keine Baukostengarantie unterschreiben, sondern nur eine Baukostenobergrenze mit klarer Definition vereinbaren.
- Transparente Dokumentation der Baukostenentwicklung und laufende Kostenkontrolle.
Praxisbeispiel
Ein Architekt sichert im Vertrag eine Baukostengarantie von 2 Mio. € für ein Bürogebäude zu. Nach Fertigstellung liegen die tatsächlichen Kosten bei 2,3 Mio. €. Der Bauherr fordert 300.000 € Schadensersatz. Da es sich um eine verschuldensunabhängige Garantie handelt, muss der Architekt diese Mehrkosten aus eigener Tasche tragen – die Berufshaftpflichtversicherung leistet nicht.
FAQ
Ist eine Baukostengarantie Pflicht?
Nein. Weder nach HOAI noch nach BGB ist eine Baukostengarantie vorgeschrieben. Sie entsteht nur durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung.
Warum ist eine Baukostengarantie riskant?
Weil sie eine verschuldensunabhängige Haftung bedeutet und in der Regel nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert ist.
Was ist der Unterschied zwischen Baukostenobergrenze und Baukostengarantie?
Die Obergrenze ist eine Zielgröße, deren Einhaltung nach bestem Wissen geschuldet wird. Die Garantie ist eine rechtsverbindliche Zusicherung, die unabhängig von Verschulden gilt.
Können Bauunternehmen Baukostengarantien geben?
Ja, im Rahmen von Festpreisvereinbarungen. Dann trägt das Unternehmen das Risiko von Preissteigerungen und Mehrkosten.
Wie können Architekten das Risiko vermeiden?
Durch klare vertragliche Regelungen, Kostentransparenz und den ausdrücklichen Ausschluss einer Baukostengarantie.
Verwandte Begriffe
- [Baukosten]
- [Baukostenobergrenze]
- [HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
- [Vermögensschäden]
- Berufshaftpflichtversicherung
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