Definition
Die Beschaffenheit beschreibt die Gesamtheit der Eigenschaften und Merkmale einer Sache oder eines Bauwerks, die nach dem Vertrag, der üblichen Verwendung oder den anerkannten Regeln der Technik geschuldet sind.
Erklärung / Hintergrund
Im Bau- und Architektenrecht spielt die Beschaffenheit eine zentrale Rolle für die Beurteilung, ob ein Werk mangelfrei ist.
Rechtliche Grundlagen:
- § 633 BGB (Werkvertragsrecht): Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- Vereinbarte Beschaffenheit: Alles, was im Vertrag festgelegt oder vom Unternehmer zugesichert wurde.
- Übliche Beschaffenheit: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt der Maßstab der gewöhnlichen Verwendung und der anerkannten Regeln der Technik (aaRdT).
- Bedeutung für Architekten und Ingenieure: Planungs- und Überwachungsleistungen müssen so erfolgen, dass die geschuldete Beschaffenheit erreicht wird.
Typische Merkmale der Beschaffenheit im Bauwesen:
- Konstruktive Eigenschaften (z. B. Tragfähigkeit, Abdichtung, Wärmedämmung).
- Optische Eigenschaften (z. B. Farbe, Oberfläche, Gestaltung).
- Funktionale Eigenschaften (z. B. Nutzbarkeit, technische Ausstattung).
Abgrenzung:
- Beschaffenheit → objektive oder vereinbarte Eigenschaften des Werks.
- Mangel → Abweichung von der vereinbarten oder geschuldeten Beschaffenheit.
- Zustand → rein faktische Eigenschaften ohne rechtliche Wertung.
Synonyme: Eigenschaften, Qualität, Ausführung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Beschaffenheit ein zentraler Haftungsmaßstab.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Planung den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht.
- Fehlerhafte oder unklare Vereinbarungen zur Beschaffenheit führen häufig zu Streitigkeiten.
- Versicherungsrelevanz: Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit führen zu Mängelansprüchen, die im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind (sofern kein vorsätzliches Handeln vorliegt).
Besonderes Risiko: Wird eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert (z. B. „absolute Dichtheit“), kann dies als Garantie gelten – und Garantien sind häufig nicht versichert.
Praxisbeispiel
Ein Architekt plant die Fenster eines Bürogebäudes mit einer bestimmten Schallschutzklasse. Der Vertrag sieht diese Beschaffenheit ausdrücklich vor. Tatsächlich erreichen die eingebauten Fenster nur eine niedrigere Klasse. Da die vereinbarte Beschaffenheit nicht erfüllt wurde, liegt ein Sachmangel vor. Der Bauherr kann Nacherfüllung oder Schadensersatz verlangen.
FAQ
Was bedeutet „vereinbarte Beschaffenheit“?
Alle Eigenschaften, die im Vertrag ausdrücklich festgelegt wurden oder aus den Unterlagen (z. B. Leistungsverzeichnis, Zeichnungen) hervorgehen.
Was gilt, wenn keine Beschaffenheit vereinbart ist?
Dann ist die übliche Beschaffenheit nach dem Zweck des Bauwerks und den anerkannten Regeln der Technik maßgeblich.
Wer legt die Beschaffenheit fest?
Sie wird durch Vereinbarungen zwischen Bauherr und Unternehmer bzw. Planer bestimmt – Architekten spielen hier eine entscheidende Rolle.
Gehört auch die Optik zur Beschaffenheit?
Ja. Neben technischen Eigenschaften zählen auch gestalterische Aspekte wie Farbe, Oberfläche oder Design dazu.
Ist eine Garantie für bestimmte Beschaffenheit versichert?
Nein, Garantien gehen über die normale Haftung hinaus und sind in der Berufshaftpflichtversicherung meist ausgeschlossen.
Verwandte Begriffe
- [Mangel]
- [Nacherfüllung]
- [anerkannte Regeln der Technik (aaRdT)]
- [Architektenvertrag]
- Berufshaftpflichtversicherung
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