Örtlicher Geltungsbereich

  • Oktober 28, 2026

Definition

Der örtliche Geltungsbereich der D&O-Versicherung legt fest, in welchen Ländern Ansprüche geltend gemacht werden dürfen und nach welchem Recht sie bestehen können, damit Versicherungsschutz besteht. Die GDV-Musterbedingungen beschränken ihn auf die EU, im Markt ist weltweiter Schutz verbreitet.


Erklärung / Hintergrund

Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer können auch im Ausland entstehen, etwa bei Projekten jenseits der Grenze, bei ausländischen Tochtergesellschaften oder bei Geschäftspartnern mit Sitz außerhalb Deutschlands. Der örtliche Geltungsbereich entscheidet, ob die D&O dann leistet.

Nach den GDV-Musterbedingungen sind ausgeschlossen:

  • Gerichtsort außerhalb der EU: Ansprüche, die vor Gerichten außerhalb der EU geltend gemacht werden, auch bei der Vollstreckung solcher Urteile.
  • Recht von Nicht-EU-Staaten: Ansprüche, die nach dem Recht eines Staates außerhalb der EU geltend gemacht werden.
  • Verletzung ausländischen Rechts: Schäden aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts von Staaten außerhalb der EU.

Dieser Auslandsausschluss, oft EU-Klausel genannt, betrifft auch Nachbarländer wie die Schweiz, Norwegen oder das Vereinigte Königreich. Wer dort Projekte oder Beteiligungen hat, sollte prüfen, ob eine Erweiterung nötig ist. Viele Marktbedingungen bieten weltweiten Schutz, schränken ihn aber für Ansprüche in den USA und Kanada ein oder schließen sie aus, weil dort deutlich höhere Schadenersatzsummen und Verfahrenskosten drohen.

Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob ein deutscher Versicherer im Ausland überhaupt leisten darf. Manche Staaten verlangen, dass Risiken in ihrem Land von einem dort zugelassenen Versicherer gedeckt werden. Deckt ein Versicherer ein Risiko in einem Land, in dem er nicht zugelassen ist, spricht man von non-admitted. Innerhalb von EU und EWR stellt sich die Frage wegen der Dienstleistungsfreiheit in der Regel nicht. Viele Bedingungswerke enthalten dazu eine Non-admitted-Klausel, die regelt, wie dann geleistet wird. Für Tochtergesellschaften in solchen Ländern werden deshalb oft lokale Policen ausgestellt, die mit der deutschen Hauptpolice abgestimmt sind. Welche Länder das betrifft, ist eine Frage der jeweiligen Aufsicht. Grundlage ist in jedem Fall das Bedingungswerk, das von den AVB D&O (GDV-Musterbedingungen) abweichen kann.

Abgrenzung:

  • Örtlicher Geltungsbereich vs. versicherte Gesellschaften: Der Geltungsbereich regelt, wo Ansprüche gedeckt sind. Welche ausländischen Tochtergesellschaften mitversichert sind, regelt der Vertrag gesondert.
  • D&O vs. Berufshaftpflicht: Auch die Berufshaftpflicht von Planern begrenzt den Schutz meist auf bestimmte Länder, oft auf Deutschland oder Europa. Dort geht es meist um die Lage des Bauvorhabens und den Ort des Schadenereignisses, in der D&O um Gerichtsort und anwendbares Recht (Geltungsbereich).

Synonyme: Territorialer Geltungsbereich, Auslandsdeckung.


Praxisrelevanz

Prüfen Sie, ob Ihr Büro Projekte, Partner oder Beteiligungen außerhalb der EU hat, auch in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich. Achten Sie darauf, dass der Geltungsbereich Ihrer D&O dazu passt. Fragen Sie nach, wie Ansprüche aus den USA und Kanada behandelt werden. Klären Sie bei ausländischen Tochtergesellschaften, ob eine lokale Police nötig ist. Wo Ihre D&O-Versicherung gilt, steht im Bedingungswerk.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro plant ein Hotel in der Schweiz und gründet dafür eine Schweizer Tochtergesellschaft. Deren Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der deutschen GmbH. Die Tochter gerät in Schieflage, und ein Schweizer Gläubiger verklagt ihn vor einem Schweizer Gericht nach Schweizer Recht auf 250.000 Euro wegen verletzter Organpflichten.

Haftungsseite: Ob der Geschäftsführer haftet, richtet sich nach Schweizer Recht. Es sieht eine persönliche Haftung von Organen gegenüber Gläubigern vor. Einen Schaden, der nur über die Gesellschaft entsteht, können Gläubiger aber in der Regel erst im Konkurs der Gesellschaft geltend machen. Hier ist die Tochter in Schieflage, der Gläubiger muss also einen eigenen, unmittelbaren Schaden oder den Konkurs darlegen.

Deckungsseite: Nach den GDV-Musterbedingungen besteht kein Schutz, weil Gericht und Recht außerhalb der EU liegen. Zudem erfassen sie nur Tochtergesellschaften mit Sitz in der EU. Ein Bedingungswerk mit weltweitem Geltungsbereich kann den Anspruch erfassen, wenn die Schweizer Tochter mitversichert ist und keine Pflicht zu einer lokalen Police besteht.


FAQ

Was regelt der örtliche Geltungsbereich?

In welchen Ländern Ansprüche geltend gemacht werden können und nach welchem Recht sie bestehen dürfen, damit die D&O leistet.

Gilt die D&O weltweit?

Nach den GDV-Musterbedingungen nur in der EU. Viele Marktbedingungen bieten weltweiten Schutz, oft mit Einschränkungen für die USA und Kanada.

Ist die Schweiz eingeschlossen?

Nach den GDV-Musterbedingungen nicht, weil sie nicht zur EU gehört. Das gilt ebenso für das Vereinigte Königreich und Norwegen.

Was bedeutet non-admitted?

Eine Deckung durch einen Versicherer, der im betreffenden Land nicht zugelassen ist. In manchen Ländern ist dann eine lokale Police nötig.

Warum sind die USA oft ausgeschlossen?

Weil dort deutlich höhere Schadenersatzsummen und Verfahrenskosten drohen. Viele Verträge schließen Ansprüche aus, die in den USA oder Kanada oder nach deren Recht geltend gemacht werden, oder decken sie nur eingeschränkt.


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